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Sendung mit der MausStreit über den „Elefanten-Express“ landet vor Kölner Gericht

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Um die Nutzung der Figuren aus der Sendung mit der Maus drehte sich der Rechtsstreit.

Um die Nutzung der Figuren aus der Sendung mit der Maus drehte sich der Rechtsstreit.

Eine Tochter des WDR klagte gegen einen Hersteller von Modelleisenbahnen.

Sie ist orange, hat braune Ohren und ein unverwechselbares Augenklackern, das schon Generationen von Kindern durch den Sonntagmorgen begleitete. Doch wenn es ums Geschäft geht, versteht die Maus – oder besser gesagt ihre Verwalter – offenbar keinen Spaß. Vor dem Landgericht Köln kam es nun zum Showdown einer Tochterfirma des Westdeutschen Rundfunks (WDR) mit einem Hersteller für Modelleisenbahnen. Der hatte ohne entsprechende Lizenz eine „Maus-Lok“ auf den Markt gebracht.

Köln: Streit um Modellbahn von echter „Maus-Lok“

Den Stein des Anstoßes lieferte der 50. Geburtstag des blauen Elefanten, des treuen Gefährten der Maus, im Januar 2025. In Kooperation mit der Eisenbahngesellschaft „Train Rental GmbH“ (TRI) ließ der WDR eine echte Elektrolokomotive der Baureihe 110 in ein rollendes Denkmal verwandeln. Der „Elefanten-Express“ war geboren, mit Maus und Elefant auf der Front, die eine „gute Fahrt“ wünschten. Auf den Seiten des Zuges feiert auch die gelbe Ente mit ihren Kompagnons aus der beliebten WDR-Sendung.

Während der große „Elefanten-Express“ über die Gleise bretterte, entwarf der Hersteller für Modelleisenbahnen eine Variante für heimische Kinderzimmer und Hobbykeller. Originalgetreu wurde die Originalbahn im kleinen Maßstab nachgebildet – mit den Abbildungen von Maus, Elefant und Ente. Im Oktober 2025 wurde die Tochterfirma des WDR auf die Nachbildung aufmerksam. Im Produktkatalog des Herstellers wurde sie als „Maus-Lok“ beworben, teilte das Landgericht mit.

Für die WDR-Firma stellte der Verkauf der Modelleisenbahn mit den Hauptfiguren der „Sendung mit der Maus“ einen klaren Verstoß gegen das Markenrecht dar, denn beim WDR liegen die Nutzungsrechte. „Die Nutzung der genannten Marken hat die Antragstellerin der Antragsgegnerin nicht gestattet“, so das Landgericht. Die Rechteinhaber mahnten den Anbieter der Modellbahn zunächst außergerichtlich ab, das Produkt vom Markt zu nehmen, jedoch ohne Erfolg.

Hersteller verweist auf originalgetreue Abbildung

Auf Betreiben der WDR-Tochter erließ das Landgericht zunächst eine einstweilige Verfügung und untersagte der Modellbahnfirma unter Androhung von Ordnungsmitteln, ohne Zustimmung der Antragstellerin den Modellnachbau der Elektrolokomotive der Baureihe 110 zu bewerben und anzubieten, wenn sich hierauf das Wortzeichen „Die Maus“ oder die auf der Lokomotive angebrachten Darstellungen der Figur „Elefant“ befinden. Damit fand sich der Modellbauer jedoch nicht ab.

Der Hersteller des Mini-Elefanten-Express erhob Widerspruch und vertrat die Ansicht, dass keine unlautere Nutzung vorlag, „da die Markenverwendung lediglich der maßstabgetreuen Abbildung der Realität diene und die Markenbenutzung zwingend aus dem Gebot der Originaltreue folge“. Das heißt: Wie bei all seinen Bahnmodellen, die auch in der Realität über deutsche Gleise fahren, seien lediglich die Details auf der Modelleisenbahn angebracht worden, die auch real vorlagen.

Im Verfahren spielte dabei etwa der sogenannte „Opel-Blitz“ eine Rolle – auch der komme bei Modellautos der Automarke vor und dürfe ohne weitere Lizenz verwendet werden. Doch dieses Argument ließen die Richter nicht gelten. Zwar sei laut Rechtsprechung etwa eine unlautere Nutzung von Logos von Kfz-Herstellern „nur dann gegeben, wenn über die bloße wirklichkeitsgetreue Abbildung hinaus in anderer Weise versucht werde, den Ruf dieser Marke werblich zu nutzen“.

Köln: Gericht spricht von unlauterer Übernahme von Werbemotiv

Dies sei allerdings im Falle des „Elefanten-Express“ geschehen. So handele es sich bei der nachempfundenen Bahn gerade nicht um eine übliche Lokomotive, deren Gestaltung dem allgemeinen Publikum aus langjähriger Erfahrung bereits bekannt ist. „Es handele sich vielmehr um ein besonderes Unikat, welches aus besonderem Anlass gefertigt worden ist“, so das Gericht. Und das rechtfertige nicht, es als Modellbahn zu vermarkten und daraus eigenen Profit zu schlagen.

Das Gericht wies darauf hin, dass die Elektrolokomotive der Baureihe 110 der TRI in diversen Außengestaltungen existierte. Ein Nachbau in der Standardfarbe wäre demnach wohl möglich gewesen – aber gerade nicht mit den Motiven aus der „Sendung mit der Maus“. Diese seien vielmehr unabhängig vom Fahrzeug existierende Marken des WDR, die laut Gericht „ausschließlich zu Werbezwecken anlässlich eines besonderen Jubiläums auf der Lokomotive angebracht wurden“. Rechtskräftig ist das ergangene Urteil unter dem Aktenzeichen 33 O 400/25 noch nicht.