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Unbemerkte AufnahmenWie Kölner Bäder mit heimlichen Video-Brillen umgehen

4 min

Kölner Freibäder melden erste Verdachtsfälle, erste Betreiber handeln. Experten warnen: Im Strafrecht klaffen noch immer gefährliche Lücken.

Smart Glasses sind technische Multitalente: Sie sind Brille und Sonnenbrille einerseits, sie fungieren als Lautsprecher und Mikrofon, sie können aber auch fotografieren und filmen, ohne dass das Gegenüber etwas davon mitbekommt. Und genau diese Features sorgen für bislang eher nicht bekannte Probleme in Schwimmbädern, Thermen und Saunen. So gab es in der Claudius Therme in den vergangenen vier Wochen zwei verdächtige Fälle mit Smart Glasses. Das berichtet Geschäftsführer Tilmann Brockhaus.

„Tragen führt zu direktem Hausverweis“

Ob dabei wirklich gefilmt wurde, lasse sich, so Brockhaus, im Nachhinein nicht mit Sicherheit sagen. Aber die bloße Möglichkeit reichte der Therme aus, um zu handeln. Smart Glasses sind nun auf dem gesamten Gelände verboten. „Das Tragen führt zu direktem Hausverweis“, heißt es in der neuen Hausordnung. Bereits im Eingangsbereich wird darauf hingewiesen.

Kaum von einer normalen Brille zu unterscheiden. Hierbei handelt es sich um eine Brille mit Smart Glass. Damit können im Schwimmbad heimlich Aufnahmen gemacht werden.

Kaum von einer normalen Brille zu unterscheiden. Hierbei handelt es sich um eine Brille mit Smart Glass. Damit können im Schwimmbad heimlich Aufnahmen gemacht werden.

Bei den Kölnbädern sind Foto- und Videoaufnahmen „grundsätzlich verboten“, wie es auf Anfrage unserer Redaktion heißt. Man gehe mit Augenmaß an das Thema heran. „Das Handy gehört natürlich zum Leben dazu“, sagt eine Sprecherin der Bäder. Man könne nicht jeden ansprechen, der eines in der Hand hält. Smartphones am Beckenrand seien ausdrücklich nicht gewünscht, aber wenn jemand zum Beispiel private Aufnahmen von Freunden auf der Liegewiese mache, dann würde das hingenommen.

Konkrete Missbrauchsfälle mit Smart Glasses seien bisher nicht bekannt. Das Verbot schließe aber „selbstverständlich auch Smart Glasses mit Kamera- oder Aufnahmefunktion ein“. Wer erwischt wird, muss mit einer Ermahnung rechnen – im schlimmsten Fall mit einem Verweis aus der Einrichtung. Wer sich unwohl fühle oder etwas Verdächtiges beobachte, könne und solle sich jederzeit an das Personal wenden. Die Haus- und Nutzungsordnung wird derzeit überarbeitet. Smart Glasses sollen darin künftig ausdrücklich erwähnt werden, erklärte die Sprecherin.

Nur mit ausdrücklicher Zustimmung

Im Aqualand ist die Situation anders geregelt. Dort ist Fotografieren in der Badewelt grundsätzlich erlaubt. Allerdings ist es verboten, fremde Personen oder Kinder ohne ausdrückliche Zustimmung zu fotografieren. Wer dagegen verstößt, verletzt Persönlichkeitsrechte – mit möglichen rechtlichen Konsequenzen. Im Wasser und auf den Rutschen ist die Handynutzung ebenfalls verboten. Für die Sauna gilt: „Die Benutzung von Handys oder Fotoapparaten ist im Saunabereich nicht gestattet!“ Smart Glasses werden nicht explizit genannt.

Gerade im Saunabereich ist die rechtliche Lage noch einmal komplizierter, denn dort gelten andere Spielregeln. Wer heimlich jemanden in einer Umkleide oder auf der Toilette filmt, macht sich strafbar. Wer dasselbe in einer öffentlichen Sauna tut, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Die Staatsanwaltschaft Leipzig stellte im Oktober 2025 ein Verfahren gegen einen Mann ein, der zwei Frauen in der Sauna gefilmt hatte. Begründung: Eine öffentliche Sauna sei kein „besonders geschützter Raum“ im Sinne des Strafgesetzbuchs (StGB).

Was Juristen dazu sagen

Laut der Kölner Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski handelt es sich dabei um eine Strafbarkeitslücke. Das Filmen in der Sauna sei derzeit nicht strafbar, sollte es aber künftig sein. Sie sagt: „Der Eingriff in die Privatheit, der mit solchen Aufnahmen einhergeht, wiegt schwer.“ Schließlich bestehe das Risiko, dass Bilder von der eigenen Person entstehen, die schlimmstenfalls nie wieder aus dem Netz verschwinden.

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Der Kölner Anwalt Christian Solmecke erklärt, dass der Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs heimliche Aufnahmen nur dann verbietet, wenn sich das Opfer in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet. Dazu zählen etwa Einzelumkleiden oder Toiletten. Eine öffentliche Sauna, die jedem zahlenden Badegast offensteht, zählt nach der Rechtsprechung jedoch nicht dazu.

Straftat bei Verbreitung der Bilder

Auch der sogenannte Upskirting-Paragraf, der im Schwimmbad noch angewendet werden könnte, greift in der Sauna ins Leere. Dieser stellt gezielte Aufnahmen unter der Kleidung unter Strafe. Wer sich jedoch in einem FKK-Bereich oder einer Sauna ohnehin unbekleidet aufhalte, dessen Kleidung werde als Sichtschutz nicht überwunden, so Solmecke. „Solange der Täter solche Aufnahmen nur anfertigt und auf dem eigenen Handy oder der Smart Glass behält, ohne sie an Dritte weiterzuleiten oder im Netz zu veröffentlichen, greift das Strafrecht in seiner jetzigen Form nicht“, erklärt der Anwalt. Erst wenn die Bilder verbreitet werden, überschreite der Täter die Schwelle zur Strafbarkeit.

Zivilrechtlich allerdings sieht es anders aus. Solmecke betont: Betroffene können auf sofortige Löschung der Aufnahmen klagen, Unterlassung fordern und Schmerzensgeld verlangen. Dass an dieser Stelle grundsätzlich Handlungsbedarf besteht, hat inzwischen auch die Politik erkannt. Im März 2026 verabschiedete der Bundesrat auf Initiative Niedersachsens eine Entschließung, um diese Lücke im Strafrecht zu schließen. Möglich also, dass heimliches Filmen in der Sauna schon bald ausdrücklich unter Strafe steht.

Bis dahin gilt für Saunen ebenso wie für Bäder, dass Betreiber gut beraten sind, ihr Hausrecht durchzusetzen, um Gäste bestmöglich zu schützen.