Städte stehen vor HerausforderungenStadt Köln bisher ohne Bußgelder im Zusammenhang mit neuem Cannabis-Gesetz

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Eine Frau hält einen Joint in der Hand.

Der typische Geruch von Cannabis ist in der Stadt oft wahrnehmbar, woher er kommt, aber nicht.

Die Stadt hatte bereits vor Einführung des Cannabisgesetzes geäußert, eine eigene „Kiffer-Patrouille“ werde es in Köln nicht geben.

Seit dem 1. April ist das umstrittene Cannabis-Gesetz in Kraft und stellt Städte und Kommunen vor große Herausforderungen, denn sie sollen die Ordnungswidrigkeiten ahnden, die bei Verstößen entstehen. In der Praxis gestaltet sich das allerdings nicht ganz leicht bisher wurde in Köln kein einziges Bußgeld im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit verhängt.

Noch mal kurz die Rahmenbedingungen des Gesetzes: Erwachsene dürfen bis zu drei Cannabis-Pflanzen und 50 Gramm getrocknetes Marihuana für den eigenen Konsum besitzen und in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm bei sich tragen. Verboten ist weiterhin der Handel mit Cannabis. Wo genau legal gekifft werden darf, ist durch eine Reihe an Regeln und Vorschriften festgelegt. Verboten ist der Konsum im Abstand von 100 Metern um Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätze, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Ein Verbot gilt ebenso für Feste und Veranstaltungen, auf denen sich Minderjährige aufhalten.

Soweit so gut. Doch wer soll das alles kontrollieren? Die Stadt hatte bereits vor Einführung des Cannabisgesetzes geäußert, eine eigene „Kiffer-Patrouille“ werde es in Köln nicht geben – dafür fehle es vor allem an dem notwendigen Personal. Mitarbeitende des Ordnungsdienstes achten nun, wie von der NRW-Landesregierung festgelegt, im Rahmen ihrer Präsenzstreifengänge darauf, dass die neuen Regelungen eingehalten werden. „Dabei legen die Mitarbeitenden ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Unbeteiligten, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, und ahnden Verstöße gegen das Konsumverbot auf Spiel- und Bolzplätzen, im Umkreis oder in der Nähe von diesen, aber auch von Schulen, öffentlichen Sportplätzen oder in Fußgängerzonen mit Priorität“, teilt die Stadt auf Nachfrage mit.

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetags NRW, kritisierte kürzlich die Kontrollpflicht für Kommunen und forderte weitere Initiative von Bund und Ländern. „Da sie das Cannabis-Gesetz jetzt verabschiedet haben, müssen sie auch für die Folgen einstehen und vor Ort die kommunale Drogen- und Suchthilfe mitfinanzieren“, so Dedy.

Auf Anfrage der Rundschau teilte die Stadt mit: Bisher wurde vom Kölner Ordnungsamt kein einziges Bußgeld im Zusammenhang mit dem neuen Cannabis-Gesetz verhängt. „In der täglichen Praxis besteht vielfach die Problematik, dass der für Cannabis typische Geruch zwar wahrnehmbar ist, dieser sich aber keiner Person zuordnen lässt beziehungsweise kein Nutzer ausgemacht werden kann“, sagte eine Stadtsprecherin.

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