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Ausnahme durch StadtKeine Quarantäne für Angeklagten

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Symbolbild

Köln – Die Regeln sind klar: Wer aus einem Covid-19-Risikogebiet in die Bundesrepublik einreist, der muss 14 Tage in Quarantäne. Mit einem negativen Corona-Test nach fünf Tagen Isolation kann die Dauer verkürzt werden. Dennoch zeigt ein Fall am Landgericht, dass es von Regeln oft auch Ausnahmen gibt.

In einem Verfahren um Kokainschmuggel im großen Stil mittels eines Pferdetransporters aus der Region Köln nach Großbritannien kommt ein Angeklagter (52) aus Belgien. Der Mann soll von November 2015 bis März 2016 bei 23 Fahrten insgesamt 1,8 Tonnen Kokain mit einem Pferdetransporter von den Niederlanden nach Großbritannien geschmuggelt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum bandenmäßigen Rauschgifthandel vor. Hauptbeschuldigte sind ein italienischer Gastronom (47) aus Pulheim und ein Berliner Geschäftsmann (60).

Der Belgier befindet sich auf freiem Fuß, lebt in seinem Heimatland und reist zu jedem Prozesstermin in die Domstadt an, auch am vergangenen Donnerstag. Dabei war Belgien tags zuvor zum Corona-Risikogebiet erklärt worden. Eine Alternative zur Anreise hatte der Mann aber nicht. Bei Nichterscheinen, da sind sich an dem Verfahren beteiligte Verteidiger einig, wäre Haftbefehl zur Sicherung des Verfahrens gegen ihn ergangen.

Der Vorsitzende Richter Stephan Aderhold unterbrach die Sitzung am Donnerstag dann auch umgehend und schickte den 52-Jährigen zurück nach Hause. „Das war schon eine aufregende Situation für die Kammer“, sagte Landgerichtssprecher Prof. Jan Orth der Rundschau.

Die Kammer wendete sich anschließend an das Gesundheitsamt der Stadt. Dort liegt die Entscheidungshoheit in Sachen Infektionsschutz. „Das Gesundheitsamt kann aber aus wichtigem Grund von der Quarantänepflicht entbinden“, erklärte Orth weiter. Aderhold ersuchte um eine Genehmigung und erhielt sie schließlich. „Das Gesundheitsamt erkennt die Gerichtsverhandlung als wichtigen Grund an. Das heißt, es kann weiterverhandelt werden“, sagte Orth. Der Angeklagte kann also weiter aus Belgien anreisen, ohne in Quarantäne zu müssen.

Es ist das zweite Mal, dass der Prozess von der Pandemie betroffen ist. Ursprünglich mit fünf Angeklagten im November 2019 gestartet, wurde das Verfahren im April 2020 nach 37 Verhandlungstagen in zwei Verfahren aufgespalten. Anders hätte das Verfahren aufgrund der vielen Verfahrensbeteiligten nicht Corona-konform weiterverhandelt werden können.