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„Planerisch unverzichtbar“Stadt Köln verteidigt 270.000-Euro-Gutachten zur Luxemburger Straße

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Die Luxemburger Straße in Köln

Die Luxemburger Straße in Köln 

Das Mobilitätsdezernat setzt auf eine aufwendige Computersimulation, auch um sich rechtlich abzusichern – zwingend nötig ist das aber nicht.

Das Mobilitätsdezernat der Stadt Köln hat die geplante 270.000-Euro-Untersuchung zur Luxemburger Straße verteidigt. Ein externes Ingenieurbüro soll simulieren, welche Folgen es hätte, in beiden Fahrtrichtungen jeweils eine der beiden Autospuren in einen Radfahrstreifen – also eine Radspur auf der Fahrbahn – umzuwandeln. Die Stadt will wissen, ob der Verkehr nach einem solchen Umbau noch ausreichend funktioniert – und ob die Maßnahme rechtlich Bestand hätte.

Erst eine sogenannte Mikrosimulation könne zeigen, ob und wo sich Staus bilden und ob der Verkehr trotz Umbau noch ausreichend fließt, sagt eine Stadtsprecherin auf Anfrage dieser Redaktion. Auch die Wechselwirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr und die Verkehrssicherheit ließen sich ohne ein solches Gutachten nicht verlässlich abschätzen. Rechtlich vorgeschrieben sei eine solche Simulation zwar nicht, sagt die Sprecherin. Bei einem „komplexen, hochbelasteten Streckenzug“ wie der Luxemburger Straße sei sie aus Sicht der Stadt aber „planerisch unverzichtbar“.

Stadt Köln: Details treiben Kosten nach oben

Die Mikrosimulation kostet 250.000 Euro, dazu kommt noch eine Verkehrszählung für 20.000 Euro. Die Stadt begründet die Kosten mit der komplizierten Verkehrslage und der Größe des Untersuchungsgebiets in den Stadtbezirken Lindenthal und Innenstadt: „Je genauer man wissen will, was auf einer Straße wirklich passiert, desto mehr Details, Daten und Rechenzeit braucht man – und das treibt die Kosten nach oben“, sagt die Sprecherin.

Den Kostenunterschied zum 110.000 Euro teuren Gutachten für die Mülheimer Brücke erklärt die Stadt mit dem größeren Untersuchungsraum. Während dort ein begrenzter Bereich betrachtet werde, müsse auf der Luxemburger Straße ein kilometerlanger Abschnitt mit zahlreichen Kreuzungen, Abbiegevorgängen, Parkvorgängen, Lieferverkehr und Grundstückszufahrten simuliert werden.

Hinzu komme die Stadtbahnlinie 18, die an vielen Knotenpunkten direkt in den Verkehrsablauf eingreife. Auf der Mülheimer Brücke fahren die Linien 13 und 18 dagegen auf einem eigenen, baulich getrennten Gleiskörper.

Auch der Verkehrswissenschaftler Markus Friedrich von der Universität Stuttgart hält die Summe angesichts der Komplexität grundsätzlich für erklärbar. Für eine solche Untersuchung müssten unter anderem aktuelle Verkehrsdaten erhoben, Ampelschaltungen angepasst, ein verkehrstechnischer Entwurf erstellt und mögliche Folgen für Fahrzeiten, Routenwahl und den Umstieg auf andere Verkehrsmittel simuliert werden. „Es ist nicht so, dass ein Ingenieurbüro damit reich wird“, sagt Friedrich. Als Alternative wäre aus seiner Sicht auch ein provisorischer Verkehrsversuch denkbar – allerdings müsste dieser ebenfalls fachlich begleitet werden.

Luxemburger Straße in Köln: Stadt will sich absichern

Mit der aufwendigen Untersuchung will sich die Stadt Köln auch rechtlich absichern. Ohne belastbare Verkehrsdaten könnte die Stadt bei Klagen gegen eine Radspur angreifbar sein. So hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 5. Mai entschieden, dass die Ausweisung einer Fahrradstraße am Hasenweg in Bergisch Gladbach-Refrath vorläufig rechtswidrig ist (Aktenzeichen 18 L 264/26). Laut Urteil fehlte die Datengrundlage.

OB Torsten Burmester

OB Torsten Burmester

Die Stadt Bergisch Gladbach habe die Fahrradstraße eingerichtet, ohne zuvor ausreichende und belastbare Verkehrsdaten sowie eine tragfähige Prognose zur Radverkehrsdichte zu erheben. Zudem sei nicht nachvollziehbar geprüft worden, wie sich der Autoverkehr durch die Entscheidung auf andere Straßen verlagert, urteilte das Gericht.

In der Praxis können allerdings auch Verkehrszählungen und Unfallstatistiken reichen, um eine solche Maßnahme rechtssicher zu begründen. Zu diesem Schluss kam das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 1 S 116.20) bezüglich der während der Corona-Pandemie in Berlin eingeführten „Pop-up-Radwege“. Das Urteil zeigt: Für die rechtliche Absicherung einer Radverkehrsmaßnahme ist nicht zwangsläufig eine aufwendige Computersimulation nötig.

Beide Fälle sind nicht unmittelbar mit der Luxemburger Straße vergleichbar, zeigen aber, worauf Gerichte bei solchen Eingriffen achten: auf belastbare Daten, nachvollziehbare Prognosen und die Prüfung möglicher Verkehrsverlagerungen.

KVB-Bahnen fahren weiter Tempo 50

Wie berichtet, hatte die Stadt vorigen August die Höchstgeschwindigkeit auf der Luxemburger Straße von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde gesenkt. Nach Einschätzung der Verwaltung reicht das jedoch nicht aus, um die Lärmgrenzwerte einzuhalten. Die Stadtbahnlinie 18 fährt auf der Strecke weiterhin mit bis zu Tempo 50. Anwohner hatten mehrfach gegen die Stadt geklagt, weil die gesetzlichen Lärmgrenzwerte regelmäßig überschritten werden. Andere Maßnahmen wie lärmmindernder Asphalt oder Schallschutzfenster seien nach Darstellung der Verwaltung mit langen Planungsvorläufen und hohen Kosten verbunden. Die Überlegung der Stadt: Wenn eine Autospur entfällt, könnte der Kfz-Verkehr auf der Luxemburger Straße sinken, langsamer fließen oder sich auf andere Art verteilen.

Insgesamt hat das Verkehrsdezernat laut Verwaltung seit 2024 bislang 354.000 Euro für externe Verkehrsgutachten und Simulationen ausgegeben. Die geplanten Kosten für die Luxemburger Straße sind darin noch nicht enthalten. „Die entsprechenden Leistungen für ein extern in Auftrag gegebenes Verkehrsgutachten werden in der Regel immer politisch beschlossen“, sagt die Stadtsprecherin.

Die Verwaltung verteidigte auch den Plan, ein externes Ingenieurbüro zu beauftragen. Das Mobilitätsdezernat begründet die externe Vergabe mit fehlenden Kapazitäten im Haus. Außerdem verspreche ein externes Gutachten aus Sicht der Verwaltung eine unabhängigere Bewertung.

Politisch bleibt die Frage bislang offen. Die SPD-Fraktion zeigt sich noch unentschlossen. Grüne, Linke und Volt haben bereits ihre Zustimmung signalisiert – CDU und FDP/KSG lehnen die Pläne ab. Über die Freigabe des Geldes entscheidet der Mobilitätsausschuss am 22. September.

Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) hat sich auf Anfrage nicht abschließend positioniert. Er macht aber deutlich, dass er sich nicht auf die Radspur als einzige Lösung festlegt. Die Luxemburger Straße sei als Bundesstraße eine zentrale Achse für den Autoverkehr zwischen Umland, Autobahnring und Innenstadt. Zugleich müsse die Stadt den Gesundheitsschutz der Anwohner ernst nehmen. Er erwarte daher Lösungen, „die diese beiden Punkte sinnvoll miteinander verknüpfen und abwägen“.