Stadt muss neu planenWas man jetzt zum Anwohnerparken in Köln wissen muss

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Autos parken in einer Straße in Köln.

Die Stadt Köln will Parken für Anwohner drastisch verteuern. Doch wegen eines Gerichtsurteils muss sie ihre Pläne überarbeiten.

Was wird aus der geplanten drastischen Erhöhung der Anwohnerparkgebühren in Köln? Ein Gerichtsurteil hat die Pläne der Stadt vorerst gestoppt. Die Politik ist uneins, wie es weitergehen soll.

Vor  drei Wochen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg  für unwirksam erklärt - daraufhin musste die Stadt Köln ihr Konzept zur Erhöhung der Gebühren von derzeit 30 Euro pro Jahr auf bis zu 390 Euro pro Jahr am Mittwoch zurückziehen. Wie geht es jetzt weiter? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Warum wurde die Freiburger Gebührensatzung gekippt?

Als Erstes stellten die Richter fest, dass es keine Rechtsgrundlage für den Erlass einer Satzung gibt. Um die Anwohnerparkgebühren zu erhöhen, hätte die Stadt Freiburg gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG, Paragraph 6a, Absatz 5a) statt einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Außerdem erklärte das Gericht, dass es für eine Ermäßigung oder einen Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen ebenfalls keine Rechtsgrundlage gibt.

Wurde die Höhe der neuen Gebühren grundsätzlich bemängelt?

Nein. Die Richter sahen aber durch die sehr großen Gebührenunterschiede in Freiburg zwischen kleinen und größeren Fahrzeugen den  allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3, Abs. 1) verletzt. Sie betonten: „Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 cm zu einer Verdoppelung der Gebühr führen.“ Seit 1. April 2022 kosteten Anwohnerparkausweise in Freiburg 240 Euro für Pkw bis 4,20 Meter Länge, 360 Euro von 4,21 bis 4,70 Meter oder 480 Euro ab 4,71 Meter. Ein Stufentarif mit derart großen Sprüngen ist laut Gericht rechtswidrig.

Was bedeutet das Urteil für Köln?

Die genauen inhaltlichen und zeitlichen Auswirkungen sind noch unklar. Fest steht nur: Das Verfahren zur Einführung höherer Anwohnerparkgebühren in Köln liegt vorerst auf Eis. Denn es gibt noch keine schriftliche Urteilsbegründung. Erst wenn die vorliege, könne man ein neues, rechtssicheres Konzept ausarbeiten, betont die Stadt Köln.

Was heißt das für den Zeitplan?

Ob die Anwohnerparkgebühren wie geplant zum 1. Januar 2024 drastisch erhöht werden, ist jetzt mehr als fraglich. Eine Verschiebung auf einen späteren Termin gilt als wahrscheinlich. Wann die Urteilsbegründung veröffentlicht wird, könne man derzeit nicht sagen, erklärte eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig auf Anfrage. In der Regel vergehen dort zwischen Urteilsverkündung und Urteilsbegründung mindestens sechs bis acht Wochen, manchmal auch vier bis sechs Monate. Danach braucht die Kölner Stadtverwaltung Zeit, um auf der Grundlage des Leipziger Urteils eine neue Beschlussvorlage für den Stadtrat vorzubereiten. Diese Vorlage muss in Ausschüssen und allen Bezirksvertretungen beraten werden, bevor der Stadtrat sie beschließen kann. Und dann benötigt die Verwaltung noch Zeit zur Umsetzung der neuen Regeln.

Was sind die inhaltlichen Knackpunkte?

Als eher unproblematisch stuft man im Rathaus ein, dass die Stadt statt einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen muss. Auch die Gebührenhöhe ist in Köln - anders als in Freiburg - wohl kein Problem. Die geplante Staffelung sieht vor, je nach Länge des Fahrzeugs jährliche Gebühren von 330 Euro (Pkw bis 4,10 Meter Länge), 360 Euro (4,10 bis 4,70 Meter) oder 390 Euro (4,70 Meter bis 5,60 Meter) zu verlangen. Da der Stufentarif jeweils nur Sprünge von 30 Euro macht, dürfte das vor Gericht wohl Bestand haben, zumal die Richter die Höhe der „Regelgebühr“ in Freiburg von 360 Euro ausdrücklich bejaht haben. Der eigentliche Knackpunkt ist der Umstand, dass das Gericht eine Reduzierung der Gebühren aus sozialen Gründen untersagt hat. Das hat formaljuristische Gründe. Schließlich wird im Straßenverkehrsrecht zum Beispiel auch die Höhe von Bußgeldern nicht nach sozialen Kriterien gestaffelt.

Muss die Stadt Köln auf einen Sozialrabatt verzichten?

Das ist unklar und erklärtermaßen nicht das Ziel. In der Verwaltung werden derzeit verschiedene Modelle geprüft, um doch einen Sozialrabatt zu ermöglichen. Im Gespräch ist etwa: Alle zahlen die gleiche Gebühr, aber Menschen mit geringem Einkommen, die einen Kölnpass haben, sowie Schwerbehinderte können sich einen Teil der Gebühren erstatten lassen. Das würde den Verwaltungsaufwand allerdings stark erhöhen.

Was sagt die Politik dazu?

Im Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt bahnt sich bereits ein Streit an, der die Einführung der neuen Gebühren verzögern oder vorerst verhindern könnte. „Ohne eine soziale Komponente wird die CDU-Fraktion einer Erhöhung der Anwohnerparkgebühren nicht zustimmen“, stellt CDU-Verkehrsexpertin Teresa de Bellis klar. Man habe bei diesem Thema lange gerungen, und für die CDU sei eine Sozialkomponente von Anfang an die Bedingung gewesen, um die Gebühren überhaupt in diesem Maße zu erhöhen.

Fällt die Gebührenerhöhung jetzt geringer aus?

Unklar. Der Freiburger Bürgermeister Martin Horn (parteilos) hatte nach dem Urteil erklärt: „Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Gebühren niedriger und unkomplizierter angesetzt werden, als das zuletzt der Fall war.“ In Köln wollen die Grünen, die die Erhöhung forciert hatten, an der vereinbarten Gebührenhöhe festhalten. „Eine Gebühr von im Schnitt 360 Euro pro Jahr für die Nutzung des knappen öffentlichen Raums halten wir für angemessen“, sagt Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Lino Hammer. Die Gebühren weniger stark zu erhöhen sei keine Option, weil dann die gewünschte Lenkungswirkung verloren gehe.

Es ist das erklärte politische Ziel der Grünen, über höhere Gebühren mehr Menschen dazu zu bewegen, ihr Auto abzuschaffen und auf Bus, Bahn und Fahrrad umzusteigen. Dem hat sich die CDU eher widerwillig angeschlossen. Nun eröffnet das Leipziger Urteil ihr die Chance, neu zu verhandeln. 

Wie geht es jetzt weiter?

„Vollkommen klar ist: Es muss eine soziale Rabattierung geben“, unterstreicht auch Hammer. Doch was ist, wenn sich das nicht rechtssicher bewerkstelligen lässt? Einen Schnellschuss dürfe es jetzt jedenfalls nicht geben, betont De Bellis: „Wir erwarten von der Verwaltung, dass sie sich die Zeit nimmt, eine rechtlich einwandfreie Beschlussvorlage zu erarbeiten. Man kann jetzt nicht mit dem Kopf durch die Wand gehen. Das funktioniert nicht.“

FDP-Fraktionschef Ralph Sterck warf dem Ratsbündnis „Abzocke“ vor. „Das Sozialste wäre, die Bewohnerparkgebühren so zu belassen, wie sie sind. Die geplanten Erhöhungen kommen zur Unzeit. Sie sind eine zusätzliche Belastung für Familien und Arbeitnehmer, die auf ein Auto angewiesen sind und ohnehin schon unter der Inflation leiden.“ Zumal das Bündnis nichts unternehme, um Alternativen zum Parken auf der Straße, wie Quartiersgaragen, zu schaffen. SPD-Ratsherr Lukas Lorenz erklärte: „Die Stadtverwaltung und die Ratsmehrheit aus Grünen, CDU und Volt sind mit ihrem rechtswidrigen Vorschlag für die Erhöhung der Anwohnerparkgebühren krachend gescheitert. Bis zur Klärung der Rechtslage sollten Stadtverwaltung und Ratsbündnis jetzt die Zeit nutzen, um Alternativen zum Anwohnerparken zügig auszubauen.“