Strafbefehl nach ZigarettenpauseAngeklagter sorgt in Köln für Eklat vor Gericht

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Eine Person raucht eine Zigarette

Direkt nach seiner Ankunft verlangte der Mann nach einer Zigarettenpause

Die Richterin fühlte sich von dem aufgebrachten Angeklagten regelrecht bedroht. Angeklagt war der Mann wegen Verbreitens pornografischer Schriften.

Erst kam er zu spät zu seinem Prozess, dann verlangte er eine Zigarettenpause, bevor sein Fall verhandelt werden sollte. Dem widersprach Sabine Armitage, eine weitere Verzögerung wollte die Amtsrichterin nicht hinnehmen. Das scherte den 28-Jährigen aber nicht, was schließlich zu einem Eklat auf Saal 9 und dem Einsatz von acht Justizwachtmeistern führte. Was war passiert? „Da war wohl einer mit seinem Urteil nicht einverstanden“, raunte einer der Wachtmeister.

Doch der Reihe nach: Mit rund zehnminütiger Verspätung war der 28-Jährige am Donnerstag zu seiner Verhandlung erschienen. Aber statt sich direkt dem Anklagevorwurf zu stellen, verlangte der Mann nach einer Zigarettenpause. Die wurde von der Richterin zwar nicht gewährt, was den Mann aber nicht scherte. Er ging erstmal genüsslich eine Kippe paffen. Dann rief die Richterin die Verhandlung erneut auf, doch der 28-Jährige erschien nicht. In Abwesenheit wurde der Mann per Strafbefehl zu 50 Tagessätze zu je 10 Euro verurteilt. Als der 28-Jährige vom Rauchen zurückkehrte, erfuhr er von der mittlerweile ergangenen Strafe.

Dem Mann gingen die Nerven durch: Laut schreiend, sich fürchterlich beklagend und wild mit den Händen fuchtelnd stand der 28-Jährige in seiner leuchtend gelben Jacke plötzlich vor dem Richterpult und wollte sich gar nicht mehr beruhigen.

Richterin drückt Alarmknopf

„Die Richterin hat sich durchaus bedroht gefühlt“, sagte Amtsgerichtssprecher Maurits Steinebach am Freitag auf Nachfrage der Rundschau zu dem Vorfall. Armitage drückte den Alarmknopf. In Sekundenschnelle waren die Justizwachtmeister auf Saal 9 und brachten die Situation unter Kontrolle. Im Pulk geleiteten die Uniformierten den 28-Jährigen nach draußen vors Gebäude. Auf Saal 9 konnte die Richterin weiter verhandeln.

Angeklagt war der Mann wegen Verbreitens pornografischer Schriften. Laut Anklage soll er im Juni 2020 einer Frau in Süddeutschland unaufgefordert ein Nacktbild von sich mit erigiertem Penis per Chat zugeschickt haben. Gegen den Strafbefehl kann der Mann Widerspruch einlegen.

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