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Kommentar

Mindestpreise für Uber und Bolt
Der Kölner OB ist übers Ziel hinausgeschossen

2 min
Köln führt Mindestpreise für Mietwagenfahrten ein

Mietwagenfahrer protestieren gegen Preiserhöhungen (Archivbild)

Nun muss voraussichtlich die Kölner Politik über Mindestpreise für Mietwagen entscheiden. Ein Kommentar

Torsten Burmester ist ein Macher. Das ist keine Fremd-, sondern eine Selbstbeschreibung. Aber auch Macher müssen sich an Spielregeln halten. Im demokratischen Prozess heißt das manchmal: die große Schleife drehen. Im Fall der Mietwagenpreise ist die Verwaltung mit ihrer Allgemeinverfügung jedenfalls übers Ziel hinausgeschossen – so bewertet es das Verwaltungsgericht.

Im März beschloss der Rat den höheren Taxitarif. Für den ist er zuständig. Der Oberbürgermeister legte obendrauf und regelte eigenständig, dass Mietwagen nicht mehr beliebig billig sein dürfen. Seit Juni hat Köln nun in Kombination den teuersten Tarif unter den deutschen Großstädten. Das freut manche Taxiunternehmer, ist aber ein Vorgang, dem – gerade in einer Stadt, in der der öffentliche Nahverkehr meilenweit hinter den Anforderungen zurückbleibt – eine breitere, transparentere und kritischere Diskussion hätte vorausgehen müssen.

Zahl der Fahrten in Köln eingebrochen

Taxis sind Teil des öffentlichen Nahverkehrs und stehen durch Anbieter wie Bolt und Uber seit Jahren unter Druck. Dass Städte an dieser Stelle Schutzmechanismen installieren wollen, ist nachvollziehbar und richtig. Aber Tempo ersetzt keine Sorgfalt, schon gar nicht bei Eingriffen in den Markt, die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt im Portemonnaie spüren.

Künstlich erhöhte Preise treffen zuerst diejenigen, die auf flexible, bezahlbare Mobilität angewiesen sind. Zahlen aus den vergangenen Wochen, die Uber erhoben hat, zeigen: In Köln sind das zum Beispiel vor allem Menschen in Vierteln wie Chorweiler oder Kalk. Dort ist die Zahl der Fahrten seit der Preiserhöhung um mehr als 30 Prozent eingebrochen. Der Eilbeschluss heißt nicht, dass Mietwagenfahrten nun einfach wieder preiswerter werden und das auch bleiben.

Ein Mindestbeförderungsentgelt an sich stellt das Gericht nicht infrage. Und dass ein solches am Ende der Schleifen steht, die nun nachträglich über die Politik gedreht werden müssen, ist nicht unwahrscheinlich. Maßstab muss aber sein, dass dieser Preis der Lebensrealität der Menschen in dieser Stadt gerecht wird.