Die Verhandlung vor dem Amtsgericht um die Verletzung des damaligen FC-Profis dürfte somit äußerst strittig geführt werden.
Er verletzte Tim LemperleKölner Dachdecker pocht kurz vorm Prozess weiter auf Notwehr

Tim Lemperle mit Schutzmaske beim Saisonfinale der 2. Bundesliga im Mai 2025
Copyright: picture alliance/dpa
Der Abend auf dem Partyschiff „Rhein Roxy“ lief völlig aus dem Ruder und endete mit einer gebrochenen Nase. Der Geschädigte: Tim Lemperle, zu diesem Zeitpunkt Stürmer des 1. FC Köln und wichtiger Akteur der damaligen Mission Aufstieg. Viele Gerüchte ranken sich bis heute um den für Fußballfans fast schon legendären Vorfall im Mai 2025.
Mittlerweile würden die Beteiligten offenbar lieber den Mantel des Schweigens darüber breiten. Doch da machte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Am 3. September kommt es zum Strafprozess vor dem Amtsgericht. Es wird die Stunde der Wahrheit.
Köln: Dachdecker legt Einspruch gegen Strafbefehl ein
Der bekannte Kölner Strafverteidiger Martin Bücher vertritt den Dachdecker, der Tim Lemperle nach dem „rundum verrutschten Abend“, wie Bücher es formuliert, einen Faustschlag ins Gesicht verpasst hatte. Die Angelegenheit scheine für beide Beteiligten aber erledigt, meint Bücher, „auch mein Mandant hat keinerlei Interesse an einer öffentlichen Aufarbeitung“. Tim Lemperle hatte zunächst einen Strafantrag gestellt, diesen aber später zurückgezogen. Da der Verletzte kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung bekundet, hätten die Ermittler den Fall somit ad acta legen können.
Mit dem Verweis auf die Schwere der Verletzungen des Fußballers – dem Vernehmen nach war in der Klinik ein kleiner operativer Eingriff nötig, um die Nase zu richten – wurde das Verfahren aber nicht eingestellt, sondern weiterverfolgt. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl und damit ein Urteil ohne Hauptverhandlung – darauf ging der Dachdecker nicht ein. Der Vorwurf: Körperverletzung. 90 Tagessätze zu je 50 Euro, also insgesamt 4500 Euro, hätte der Beschuldigte bezahlen müssen – eine Geldstrafe, die nicht zwingend im einfachen Führungszeugnis aufgetaucht wäre. Das wäre erst ab 91 Tagessätzen der Fall gewesen.
Anberaumt ist der Prozess (Aktenzeichen: 525 Cs 236/26) unter Vorsitz von Richterin Hannah Schneider am ersten Donnerstag im September ab 9.30 Uhr in Saal 9 des Kölner Amtsgerichts. Der Saal ist klein, es gibt nur etwa 20 Zuschauerplätze – das dürfte für die interessierte Öffentlichkeit und akkreditierte Journalisten bei einem solchen Thema erfahrungsgemäß nicht reichen. Auf anderthalb Stunden ist die Verhandlung zunächst angesetzt, fünf Zeugen sind geladen, darunter Tim Lemperle. Die maximale Strafgewalt reicht bei einer Einzelrichterin grundsätzlich bis zu zwei Jahren Gefängnis.
Köln: Anwalt spricht von Schlag in Notwehrsituation
Die Aufarbeitung in öffentlicher Hauptverhandlung könnte für einzelne Beteiligte unangenehm werden, zumal viel Alkohol im Spiel gewesen sein soll. Eine Blutuntersuchung soll bei Tim Lemperle einen Alkoholwert von mehr als zwei Promille ergeben haben. Der Promillewert des angeklagten Dachdeckers wurde nicht gemessen. Die Polizei hatte ihn vor Ort nicht aufgegriffen. Die Schuldfrage, betont der Verteidiger, sei keineswegs geklärt. Daher habe er in Absprache mit dem Mandanten auch Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Der Sachverhalt müsse daher strittig verhandelt werden.

Auf dem Partyschiff „Rhein Roxy“ am Heinrich-Lübke-Ufer spielte die Vorgeschichte.
Copyright: imago stock&people
Sein Mandant habe aufgrund des Verhaltens von Tim Lemperle aus einer Notwehrsituation heraus gehandelt, „aus der er sich mit einem einzigen Schlag befreit hat“, hatte der Verteidiger kurz nach dem Vorfall gegenüber dieser Zeitung erklärt. Und das gelte auch heute noch. Das Ziel wäre somit ein Freispruch. Wie genau die behauptete Notwehrlage ausgesehen haben soll, muss der Prozess klären. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht geäußert. Um das Geschehen einordnen zu können, dürfte auch die Vorgeschichte auf dem Partyschiff ausführlich zur Sprache kommen.
Tim Lemperle soll im Laufe der „Daydrinking“-Veranstaltung auf dem „Rhein Roxy“ erschienen sein. Augenzeugen zufolge habe sich der damalige FC-Profi mehrere Wortgefechte mit Gästen geliefert. Diese hätten von einer mangelnden Einstellung des Fußballprofis gesprochen – eine Woche vor einem so wichtigen Aufstiegsspiel. Lemperle wiederum soll mit abfälligen Bemerkungen über den 1. FC Köln gekontert haben. „An diesen Diskussionen war mein Mandant zunächst nicht beteiligt, er konnte aber wahrnehmen, dass Herr Lemperle auffällig gereizt wirkte“, hatte der Anwalt des Dachdeckers erklärt.
Köln: Tim Lemperle entschuldigte sich für unprofessionelles Verhalten
Anwalt Bücher hatte ebenfalls erklärt, und daran halte die Verteidigung fest, dass sich Tim Lemperle damals auch gegenüber zwei Frauen aus dem Lager des Dachdeckers „verbal und auch körperlich unangemessen verhalten“ habe. Der Mandant habe eingegriffen und dem Fußballer empfohlen, „er solle besser schlafen gehen und sich auf das Saisonfinale konzentrieren“. Tim Lemperle sei dem nicht gefolgt. Er habe weiter Alkohol getrunken und den Dachdecker provoziert. Später habe man sich vor dem Schiff am Rheinufer zufällig wiedergetroffen. Hier sei es dann zu dem Vorfall gekommen.
Mit einer Schutzmaske konnte Tim Lemperle beim Saisonfinale eine Woche später antreten. Die Geißböcke gewannen zuhause 4:0 gegen Kaiserslautern und machten den Aufstieg perfekt. „In erster Linie möchte ich mich für mein unprofessionelles Verhalten entschuldigen“, schrieb Lemperle bei Instagram. Und dafür, dass er die FC-Fans enttäuscht habe. Er stellte aber auch klar, „dass ich angegriffen wurde“. Nur kurz darauf wurde sein ablösefreier Wechsel zur TSG Hoffenheim offiziell. Eine aktuelle Anfrage an Lemperles Management blieb bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet.
