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Achtung bei TV-VerträgenFrist für Kündigung läuft Ende Mai ab, sonst wird es teurer

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Eine Person hält eine Fernbedienung in der Hand

Viele Haushalte können bis Ende Mai entscheiden, ob sie ihren Kabel-TV-Vertrag kündigen oder verlängern möchten.

Das Nebenkostenprivileg für Kabel-TV endet. Für viele Mieter in Köln laufen Verträge aus. Was Sie jetzt tun sollten.

Für zahlreiche Mieterinnen und Mieter in Köln sowie der Umgebung könnten Ende Juni die TV-Kabelverträge enden. Das stellt eine gute Möglichkeit dar, den Markt, die Kosten und die individuellen Wünsche bezüglich des linearen Fernsehens zu analysieren. Betroffene sollten eine Kündigung ihres alten Vertrags erwägen und bei Bedarf einen neuen abschließen, so meldet das Telekommunikationsportal „Teltarif.de“.

Der Grund dafür liegt im Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs. Mit Stichtag 1. Juli 2024 dürfen die Aufwendungen für den TV-Kabelanschluss nicht mehr als Pauschale mit den Nebenkosten abgerechnet werden. Wer weiterhin über Kabel fernsehen will, braucht einen individuellen Vertrag mit dem zuständigen Netzbetreiber. Für zahlreiche Haushalte, die damals zum 1. Juli 2024 einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen haben, läuft dieser nun aus.

Kündigungsfrist im Mai nicht versäumen

Wer die Frist zur Kündigung verpasst, dessen Vertrag verlängert sich von selbst – allerdings dann mit monatlicher Kündigungsoption. Der Anschluss könnte jedoch teurer werden, da Vergünstigungen aus der initialen Vertragslaufzeit wegfallen. Weil die Kündigungsfrist oft einen Monat ausmacht, muss die Mitteilung in zahlreichen Fällen bis zum 31. Mai beim Anbieter vorliegen. Die Experten von „Teltarif.de“ raten, den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungs-Button auf der Internetseite des Dienstleisters zu nutzen, welcher ohne Login zugänglich sein muss.

Vielfältige Empfangswege als Alternative

Zum Kabelfernsehen (DVB-C2) gibt es etliche Alternativen. Linearer TV-Empfang ist ebenso über Antenne (DVB-T2) realisierbar, wobei die öffentlich-rechtlichen HD-Programme gratis sind und private Sender in HD-Qualität via Freenet TV kostenpflichtig bezogen werden. Eine weitere Möglichkeit stellt der Empfang per Satellit (DVB-S2) dar, bei dem öffentlich-rechtliche HD- und private SD-Sender kostenfrei sind, für private HD-Programme jedoch eine Gebühr über HD+ anfällt. Zusätzlich steht TV-Empfang via Internet (IPTV) bereit, etwa durch Internet-Provider oder Dienstleister wie Joyn, „TV.de“, „Waipu.tv“ oder Zattoo.

Gründe für eine sofortige Kündigung des Kabelanschlusses

Nach Angaben von „Teltarif.de“ sprechen diverse Punkte für eine sofortige Kündigung des auslaufenden Kabel-TV-Vertrags. Dazu gehört, wenn der Anschluss nach dem Wechsel zu einem IPTV-Anbieter ungenutzt bleibt oder wenn anstelle des linearen Programms vor allem Mediatheken und Streaming-Angebote genutzt werden. Ein Tausch des Internet-Zugangs innerhalb der letzten zwei Jahre, etwa hin zu Glasfaser oder DSL, kann ebenfalls ein Kündigungsgrund sein. Als weitere Argumente gelten ein als unzureichend empfundenes Senderportfolio, wiederholte Frequenzanpassungen oder eine technisch störanfällige Verbindung.

Den Experten zufolge sprechen jedoch folgende Punkte dafür, den TV-Kabelanschluss beizubehalten: Der Vertrag ist dank eines Mengenrabatts preiswerter als IPTV-Angebote, der Anschluss funktioniert ohne Störungen und wird obendrein für Internet und Telefon genutzt. Ein weiterer Grund ist fehlendes technisches Know-how für Alternativen wie IPTV oder Streaming. Falls in der Wohnung keine andere, für Streaming taugliche Internet-Technologie zur Verfügung steht, kann eine Fortführung des Vertrags ebenfalls ratsam sein. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.