Abo

Über eine Million Euro SchadenBewährungsstrafe für Beteiligung an Automaten-Betrug

2 min
160822_BAU_LANDGERICHT_0135

Das Landgericht in Köln

Köln – Mit manipulierten Pfandautomaten hatten im Frühjahr 2014 zwei Geschäftsführer eines Getränkemarktes auf dem Großmarktgelände hohe Summen erzielt. Über eine Million Euro betrug der Schaden, der der Clearingstelle für die Pfandausgleichszahlungen entstanden war. Dafür waren die beiden Geschäftsführer im Juni 2019 zu Haftstrafen auf Bewährung von sechs beziehungsweise neun Monaten verurteilt worden.

In dem von ihnen geführten Getränkemarkt gaben die Kunden ihr Leergut bei Mitarbeitern ab. Die gaben die leeren Flaschen und Dosen mehrfach in den manipulierten Automaten, der im Gegensatz zu normalen Automaten keinen „Kompaktor“ besaß, in dem das Leergut zerdrückt wurde. Stattdessen kam es heil hinten wieder raus und konnte erneut zur Pfandabrechnung eingelegt werden.

Revision beim Bundesgerichtshof

Gegen einen weiteren Angeklagten, der den beiden Männern falsche Abrechnungen über die Entsorgung von Getränkedosen und Plastikabfall ausgestellt hatte, war das Verfahren gegen eine Geldauflage von 6000 Euro eingestellt worden. Doch der 52-Jährige hatte nicht gezahlt, weshalb er nochmals vor Gericht musste. Doch die Sache ging abermals glimpflich für ihn aus: Das Verfahren wurde im Hinblick auf eine Verurteilung des Landgerichts Düsseldorf vom vergangenen November eingestellt. In der Landeshauptstadt war der Mann in einem ähnlich gelagerten Fall zu einer anderthalbjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte er Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Im aktuellen Verfahren stellten ihm Strafkammer und Staatsanwaltschaft gegen Rücknahme der Revision und Annahme der Bewährungsstrafe eine erneute Einstellung seines Kölner Verfahrens in Aussicht. Dem stimmte der Angeklagte nun zu.