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Verhandlung wegen KinderpornografieHaft auf Bewährung und 4500 Euro Strafe

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Mit einem eher ungewöhnlichen Fall um Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie musste sich am Mittwoch das Amtsgericht auseinandersetzen. Ein Musiker (58) hatte zwischen Juni und Dezember 2016 mit zwei Männern im Internet insgesamt vier kinderpornografische Aufnahmen ausgetauscht. Zudem waren bei einer Hausdurchsuchung im April 2018 rund 300 Bilder und sieben Videos von Jungs im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren sichergestellt worden – im Vergleich zu ähnlichen Fällen eine geringe Menge.

Am Ende standen elf Monate Haft auf Bewährung sowie eine Zahlung von 4500 Euro an das Kinderhilfswerk. Vor Gericht räumte der Mann die Vorwürfe ein. „Ich schäme und ekle mich vor mir selbst“, sagte der Angeklagte. Er habe das Leid der missbrauchten Kinder verdrängt.

Als Hintergrund führte der 58-Jährige seine lange Zeit vom Vater unterdrückte Homosexualität sowie eine schwere depressive Episode im Tatzeitraum an. Der Vater sei ein „traumatisierter Kriegsteilnehmer mit rigider Moral“ gewesen. Als der Angeklagte in der Jugend Anzeichen von homosexuellen Neigungen zeigte, „hat er die aus mir herausgeprügelt“. Das habe dazu geführt, dass er eine Frau geheiratet, aber nach 13 Jahren Ehe Anfang des Jahrtausends dennoch sein Coming-out hatte. Es folgten die Scheidung und zwei Beziehungen mit Männern.

Einsamkeit nach Verlust der Partnerin

Nachdem sein letzter Partner ihn 2016 verlassen hatte, sei er vereinsamt und depressiv geworden, habe dem Alkohol zugesprochen und sich „nachts im Internet herumgetrieben“, wobei es auch zum Tausch der Kinderpornografie kam. Von sich aus begab er sich im Dezember 2016 in Therapie: „Es ging so nicht weiter.“ Dort wurde festgestellt, dass der Kinderpornokonsum auf die Unterdrückung durch den Vater und nicht auf Pädophilie zurückzuführen sei.

Erst im April 2018 rückte dann die Polizei zur Hausdurchsuchung an. Die Therapie lief da schon knapp anderthalb Jahre. Eine Auseinandersetzung, die ihm das Gericht hoch anrechnete. Dennoch gelte, so die Richterin: „Das waren schwerwiegende Straftaten.“