„Jahrhundertfälscher“ Wolfgang Beltracchi täuschte den Kunstmarkt mit angeblichen Originalen. Jetzt will er das Bild zurück, das ihn zu Fall brachte.
Prozess vor dem BundesgerichtshofWie Fälscher Wolfgang Beltracchi den Kunstmarkt narrte

Der Maler und frühere Kunstfälscher Wolfgang Beltracchi in seinem Atelier am Vierwaldstätter See vor einem unfertigen Bild.
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Mit seinen meisterhaft gefälschten Gemälden narrte er die Kunstwelt und scheffelte Millionen. Bis ihn ausgerechnet die Farbe der Unschuld überführte: Titanweiß beendete die kriminelle Karriere von Wolfgang Beltracchi (75). Wissenschaftler wiesen das Pigment in seinem Gemälde „Rotes Bild mit Pferden“ nach, bei dem es sich angeblich um ein Original des rheinischen Expressionisten Heinrich Campendonk aus dem Jahre 1914 handeln sollte.
Doch zu dieser Zeit war Titanweiß als Künstlerfarbe noch gar nicht auf dem Markt. Das „Rote Bild mit Pferden“ wurde Beltracchi zum Verhängnis, brachte ihn für mehrere Jahre hinter Gitter. Gemeinsam mit seiner Frau Helene und zwei Komplizen hatte er Dutzende, wenn nicht Hunderte gefälschter Gemälde in Umlauf gebracht und damit ein Vermögen verdient. Nach seiner Verhaftung im August 2010 wurde rasch klar, dass es sich um den wohl größten Kunstfälscher-Skandal der deutschen Nachkriegsgeschichte handelte.
Der Fälscher will seine Fälschung zurück
Jetzt will der Fälscher seine Fälschung zurück. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klagt Beltracchi gegen den heutigen Besitzer auf Herausgabe des Gemäldes. Der fünfte Zivilsenat muss klären, wer der Eigentümer des Bildes ist (Aktenzeichen V ZR 242/24). Nach einer vorläufigen Einschätzung des BGH könnte es schlecht für den Künstler aussehen. Das Urteil soll am 15. Januar fallen.

Das von Wolfgang Beltracchi gefälschte Werk „Rotes Bild mit Pferden“, das angeblich 1914 von Heinrich Campendonk gemalt worden war und 2006 für 2,88 Millionen Euro versteigert wurde.
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Mit viel Raffinesse hatte der im nordrhein-westfälischen Höxter als Wolfgang Fischer geborene Beltracchi seit den 1990er-Jahren die Kunstwelt hinters Licht geführt und Kenner und Gutachter brüskiert, die seine Werke bekannten Malern wie André Derain, Fernand Léger oder Max Pechstein zuordneten. Er schuf Gemälde, die als verschollen galten, malte sie auf alte Leinwände und brachte in den Rahmen unechte Holzwurmlöcher an. Zudem fälschte er Galerie-Aufkleber auf der Rückseite und versah die Kunstwerke mit der Herkunftslegende einer angeblichen Sammlung Werner Jägers. So hieß der 1992 verstorbene Großvater seiner Ehefrau Helene. Beltracchi machte aus ihm einen Kölner Kunstsammler, der die hochkarätigen Bilder angeblich dem bekannten jüdischen Galeristen Alfred Flechtheim abgekauft und während des Zweiten Weltkriegs in der Eifel versteckt hatte. Andere von Beltracchis Fälschungen wurden als verschollene Stücke aus der Sammlung eines gewissen Schneidermeisters Wilhelm Knops aus Krefeld deklariert.
Um die Geschichte glaubhaft zu machen, fertigte Beltracchi unscharfe Schwarz-Weiß-Fotos an, auf denen seine Frau Helene, verkleidet als ihre eigene Großmutter, vor den gefälschten Gemälden saß. So gelang es ihm immer wieder, Auktionshäusern die vermeintliche Echtheit der Gemälde zu suggerieren. Begierig saugte der Kunstmarkt im In- und Ausland die Werke auf. Bis der Schwindel 2010 endgültig aufflog. Am 27. Oktober 2011 wurden Beltracchi und seine Mittäter wegen „bandenmäßigen Betrugs“ vom Landgericht Köln zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt.
Kunsthaus Lempertz versteigerte die Fälschung für 2,88 Millionen Euro
Im Jahr 2006 hatte das renommierte Kunsthaus Lempertz in Köln das „Rote Bild mit Pferden“ für die stolze Summe von 2,88 Millionen Euro versteigert. Gekauft wurde das Werk von einer Handels- und Investmentgesellschaft mit Sitz in Malta, der Trasteco Limited. Weil Zweifel an der Echtheit des Gemäldes aufkamen, gab Trasteco eine Laboruntersuchung in Auftrag, die 2008 anhand des Titanweiß nachwies, dass der vermeintliche Campendonk unmöglich im Jahr 1914 gemalt worden sein konnte. Daraufhin trat Trasteco vom Kaufvertrag zurück und forderte von Lempertz den Kaufpreis zurück. Nach einem Streit kam es schließlich zum Vergleich. Das Auktionshaus nahm das Bild zurück und verkaufte es schließlich an einen nicht genannten Käufer.
Vom Käufer verlangt Beltracchi das Bild nun zurück. Er meint, noch immer Eigentümer des Gemäldes zu sein. Sein Anwalt argumentiert: Zwar habe er seinerzeit das Kunsthaus Lempertz mit der Veräußerung beauftragt. Doch mit dem Rücktritt der maltesischen Gesellschaft vom Kaufvertrag sei seine Einwilligung zum Verkauf des Bildes obsolet. Das Auktionshaus habe es daher nicht weiterverkaufen dürfen.
Am Landgericht Freiburg und am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hatte Beltracchi jedoch keinen Erfolg – deshalb klagt er nun vor dem Bundesgerichtshof. Nach vorläufiger Beratung könnte sich der Senat allerdings der Sichtweise des OLG anschließen, wie aus den Ausführungen der Vorsitzenden Richterin Bettina Brückner hervorging.
Oberlandesgericht sieht keinen Anspruch auf Herausgabe des Bildes
Der Fall ist juristisch kompliziert. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts stehe dem Kläger kein Anspruch auf Herausgabe zu, so der BGH, „weil er nicht nachgewiesen hat, Eigentümer des Gemäldes zu sein“. Ursprünglich sei er zwar dessen Eigentümer gewesen. Er habe das als Verkaufskommissionärin handelnde Auktionshaus aber ermächtigt, „das Eigentum an dem Gemälde auf die Ersteherin zu übertragen“. Diese habe das Eigentum im Anschluss an ihren Rücktritt auf das Auktionshaus übertragen. Der Kläger meine dagegen, das Auktionshaus „habe als Nichtberechtigter über das Gemälde verfügt“, so der BGH.
Beltracchis Anwalt betonte, die Rückabwicklung habe zum Ziel, die Vermögensverhältnisse wiederherzustellen. Niemand solle mehr erhalten, als er vorher gehabt habe. Die Anwältin des Beklagten entgegnete, hätte man eine bestimmte Form der Rückabwicklung haben wollen, hätte man dies vertraglich so regeln können. Es gebe keine Vorschrift, nach der das Eigentum wieder an den Alteigentümer fallen müsse.
Beltracchi ist seit 2015 als Künstler unter eigenem Namen aktiv
Warum Beltracchi das Bild zurückhaben möchte, ob er Pläne damit hat, dazu sagte sein Anwalt am Freitag nichts. Möglicherweise geht es um handfeste finanzielle Interessen, denn das „Rote Bild mit Pferden“, wegen dem der „Jahrhundertfälscher“ am Ende aufgeflogen war, könnte womöglich einiges wert sein. Im Januar 2015 war Beltracchi vorzeitig aus dem Gefängnis freigekommen. Seitdem hat er sich unter seinem eigenen Namen eine Karriere als Künstler aufgebaut. Er lebt und arbeitet in Meggen am Vierwaldstättersee in der Schweiz. Nach eigener Aussage erzielt er für seine Werke inzwischen hohe Preise. Auf seiner Website verkauft er künstlerisch gestaltete T-Shirts für 50 bis 80 Euro das Stück.

Der Maler Wolfgang Beltracchi bei der Arbeit
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Henrik Hanstein, Geschäftsführer des Kunsthauses Lempertz, wollte sich am Freitag auf Nachfrage unserer Redaktion nicht zu dem aktuellen Verfahren am Bundesgerichtshof äußern. In einem Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte er im Dezember 2025 gesagt: „Der Mann war raffiniert und hat die ganze Welt betrogen. Ich habe Leute weinen sehen, die mit ihm viel Geld verloren haben. Händler, Auktionatoren, Sammler, alle waren betroffen. Traurig, dass der verurteilte Betrüger gefeiert wird.“ Auf die Schliche gekommen sei man ihm durch einen Besuch am Grab des Großvaters von Helene Beltracchi, aus dessen Sammlung die Bilder angeblich stammten, so Hanstein. „Auf dem Grabstein standen die Lebensdaten 1912 bis 1992. Ich wusste aber von einem Forscher, dass Alfred Flechtheim, von dem der Großvater die Gemälde angeblich gekauft hatte, sein Geschäft bereits 1934 abgewickelt hat. Mit anderen Worten: Der Großvater muss alles mit 22 Jahren gekauft haben. Das konnte nicht stimmen.“ (mit dpa)