Köln – Das Museum Ludwig wird sich von einem schönen Blatt trennen müssen. Die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz, hat an diesem Montag ihre Rückgabe-Empfehlung zu dem Aquarell „Kauernder weiblicher Akt“ von Egon Schiele ausgesprochen. Dieses befindet sich im Besitz der Stadt Köln.
Seit 2016 beanspruchen die Erben des jüdischen Sammlers Dr. Heinrich Rieger (Wien), die Rückgabe des Aktbilds, das 1966 an das Wallraf-Richartz-Museum gelangt war. 1976 ist es von dort an das Museum Ludwig überwiesen worden.
Der Verein „Freunde des Wallraf-Richartz-Museums e.V.“ hatte das Aquarell 1966 unter Vermitt lung der Züricher Kunsthandlung Feilchenfeldt von Walter Geyerhahn, Rio de Janeiro, erworben. Dieser entstammte einer jüdischen Wiener Familie, die nach dem „Anschluss“ Österreichs im März 1938 verfolgt worden war und nach Brasilien fliehen musste.
Ursprünglich befand sich das Werk im Eigentum des Zahnarztes Dr. Heinrich Rieger (Wien). Dieser hatte Anfang des 20. Jahrhunderts damit begonnen, eine bedeutende Sammlung der Wiener Moderne aufzubauen, darunter etwa 130 bis 150 Zeichnungen Egon Schieles. Der war sein Patient, und die Kommission geht davon aus, dass er Rieger das Werk selbst übergeben habe.
Nach 1938 wurde Rieger von den Nationalsozialisten verfolgt. Seine Sammlung ging durch Notverkäufe und gezielte Aufkäufe vonseiten „arischer“ Kunsthändler praktisch vollständig verloren. Rieger wurde 1942 nach Theresienstadt deportiert und ermordet. Seine Frau wurde 1944 ins KZ Auschwitz deportiert und dort wahrscheinlich bei Ankunft vergast. Dem gemeinsamen Sohn war 1938 die Flucht in die USA gelungen.
Unklare Quellenlage
Trotz umfangreicher Forschungen von Seiten der Stadt Köln und der Anspruchsteller konnte nicht abschließend ermittelt werden, wann und unter welchen Umständen Rieger das Werk verloren oder abgegeben hat. Im Museum selbst war das Blatt zwar kein Verdachtsfall, allerdings erklärt Kuratorin Julia Friedrich: „Der Anspruch der Erben erreichte uns kurz vor der von uns begonnenen Überprüfung unserer gesamten grafischen Bestände.“ Wegen der unklaren Quellenlage haben sich die Stadt Köln und die Erben Riegers darauf verständigt, die Beratende Kommission unter Vorsitz von Professor Hans-Jürgen Papier (von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts) in Berlin als Mediator anzurufen.
Die Stadt kündigte vorab an, der Entscheidung zu folgen. Eine zweifelsfreie Klärung der Vorgänge um das Aquarell gelang auch der Kommission nicht. Sie befand aber, Riegers Sammlung sei bis zum 13. März 1938 weitgehend intakt geblieben. „Insbesondere Werke von Schiele gab Rieger nur in seltenen Ausnahmefällen ab.“ Bereits 1921 habe Heinrich Rieger durch einen Notariatsakt erreichen wollen, dass seine Sammlung über Jahre bewahrt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollte. So geht die Kommission anders als dei Stadt nicht davon aus, dass das betreffende Werk für einen freiwilligen Verkauf vor 1938 vorgesehen war.
Langes Verfahren vorausgegangen
Nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises habe man deshalb den Nachweis für erbracht gesehen, dass der „Kauernde weibliche Akt“ am 13. März 1938 noch zu Riegers Kunstsammlung gehörte und in der Folge NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde.Susanne Laugwitz-Aulbach, Kulturdezernentin der Stadt Köln, dankt der Kommission ebenso wie den Erben „für die vertrauensvolle Zusammenarbeit“. Die Stadt, ihr Dezernat und sie selbst hätten sich „in diesem und auch in vergleichbaren Fällen für eine Herbeiführung von gerechten und fairen Lösungen eingesetzt“. Es könne für das Schicksal Riegers und seiner Familie selbstverständlich keine Wiedergutmachung geben. „Am heutigen Tage hoffe ich jedoch, dass wir uns mit der Empfehlung zur Rückgabe einer Gerechtigkeit annähern, soweit dies eben möglich ist“.
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Yilmaz Dziewior, Direktor des Museum Ludwig, erklärt: „Der Fall hat alle Beteiligten lange beschäftigt, und dass es – wie so häufig bei Kunstsammlungen von Opfern des Nationalsozialismus – nicht möglich war, das Schicksal von Schieles ‚Kauernder weiblicher Akt‘ vollständig zu erschließen, hat uns im Museum Ludwig auch belastet.“ Man sei der Stadt für die Einschaltung der Kommission und letzterer „für diese einstimmig beschlossene Empfehlung dankbar. Wir danken auch den Erben für ihre Geduld und sind erleichtert, da ss mit der Rückgabe des Werks an die Familie nun eine gerechte und faire Lösung absehbar ist.“Die Zustimmung des Stadtrats zu dieser Empfehlung gilt als sicher.

