Köln – Nach dem Finanzdesaster der städtischen Bühnen, die Anfang 2021 bei der Pleite-Bank Greensill 15 Millionen Euro „geparkt“ hatten (wir berichteten), hat die Kämmerei dem Geschäftsführenden Direktor Patrick Wasserbauer strikte Vorgaben für den künftigen Umgang mit Geldanlagen gemacht.
Nach Rundschau-Informationen muss er zu Beginn jedes Monats den Bestand der Bühnen an flüssigen Mitteln wie Bargeld oder Bankguthaben an die Kämmerei berichten. Zudem muss er den Betriebsausschuss Bühnen zum Ende eines jeden Quartals über den Liquiditätsstatus informieren. Darüber hinaus mussten sich die Bühnen eine den Vorgaben der Kämmerei entsprechende „Richtlinie für Liquiditätsanlagen“ geben.
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Sie ist seit 15. März in Kraft und legt unter anderem fest, dass bei Geldanlagen auf ausreichende Sicherheit zu achten ist. „Spekulative Finanzgeschäfte sind verboten“, heißt es in Paragraph 3. Und: „Es sind ausschließlich Anlagen bei deutschen Kreditinstituten zulässig, die der Institutssicherung der Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen oder der Einlagensicherung der deutschen Genossenschaftsbanken angehören.“
Betriebsausschuss muss Anlagen vorab genehmigen
Erlaubt sind nur Anlagen in Euro. „Fremdwährungsrisiken sind auszuschließen.“ Bevor Geld angelegt wird, „sind mindestens drei aktuelle Vergleichsangebote einzuholen“. Bei Anlagen über fünf Millionen Euro muss das Geld auf mehrere Banken verteilt werden. Vor Abschluss einer Geldanlage müssen sich die Bühnen dies künftig vom Ausschuss genehmigen lassen.
Wie berichtet, fordert die Stadt Köln Schadenersatz von den Finanzberatern der Bühnen. Sie erhebt aber keine Schadenersatzansprüche gegen die Bühnenchefs, „weil weder vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter festgestellt werden konnte“. Die Stadt hofft, sich irgendwann einen Teil der 15 Millionen aus der Insolvenzmasse zurückzuholen. Doch sie hat 10,5 Millionen praktisch schon abgeschrieben – als Risikokosten im 648-Millionen Sanierungsbudget der Bühnen.


