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Streit um Fotos vor GerichtSchöneberger darf ohne Fahrradhelm gezeigt werden

Lesezeit 2 Minuten
Schöneberger dpa

Barbara Schöneberger

Köln – Im Jahr 2017 beteiligte sich eine Moderatorin Barbara Schöneberger (45) an der Fahrradhelmkampagne „Du bist mir nicht egal“. Doch dann tauchten in einem Boulevard-Magazin heimlich geschossene Paparazzi-Fotos auf, auf denen sie beim Radfahren keinen Helm trug. Überschrift: „Fehlt da nicht was?“ Auf einem weiteren Foto war zudem die damals noch nicht schulpflichtige Tochter der Frau auf einem Fahrrad mit Helm zu sehen. Das Oberlandesgericht Köln entscheid nun in einer Berufungsverhandlung, dass Schöneberger ohne Helm auf dem Fahrrad gezeigt werden darf, die Tochter hingegen nicht.

In erster Instanz hatte das Landgericht Köln die Aufnahme der Moderatorin ohne Helm für zulässig erklärt, die Veröffentlichung der Aufnahme der Tochter allerdings nicht. Gegen das Urteil hatte der Verlag Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte nun das Urteil aus erster Instanz.

Schutz des Kindes geht vor

Der Schutz des Kindes habe Vorrang vor dem Veröffentlichungsinteresse der Zeitschrift. Kinder müssten sich frei von öffentlicher Beobachtung entfalten dürfen. Das gelte insbesondere für Kinder von Prominenten, die sich in der Öffentlichkeit bewegen müssten, ohne dem Risiko ständiger Medienberichterstattung ausgesetzt zu sein.

Im Hinblick auf die Vorbildfunktion Prominenter wäre allerdings zu erwarten gewesen, dass die 45-Jährige sich an die Kernaussage der Kampagne „Du bist mir nicht egal“ halten würde, so das Gericht weiter. Dies habe die Frau in besagter Situation nicht getan. Dabei sei unerheblich, dass sie nur eine kurze Distanz mit einem dreirädrigen Rad in Schrittgeschwindigkeit über den Gehweg gefahren sei. Auch hierbei seien schwere Fahrradunfälle, etwa bei Grundstücksausfahrten denkbar. Auch das Image der 45-Jährigen als perfekter Mutter, welches sie bisweilen ironisch breche, stehe der Veröffentlichung ihres Fotos nicht im Wege. (bks)