Was die Jury der sprachkritischen Aktion an dem Begriff kritisiert.
Jury hat entschieden„Sondervermögen“ ist das „Unwort des Jahres“ 2025

Der Begriff „Sondervermögen“ ist zum „Unwort des Jahres“ gekürt worden. (Archivbild)
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Der Begriff „Sondervermögen“ ist zum „Unwort des Jahres“ 2025 gekürt worden. Das gab die Jury der sprachkritischen „Unwort“-Aktion am Morgen in Marburg bekannt. Der Gebrauch des ursprünglich aus der wirtschaftlichen und juristischen Fachsprache stammenden Begriffs in der öffentlichen Kommunikation verdecke, was mit ihm eigentlich gemeint sei - nämlich die Aufnahme von Schulden.
Der im vergangenen Jahr vermehrt im öffentlich-politischen Sprachgebrauch verwendete Begriff habe „sehr deutlich die politischen Debatten über Staatsverschuldung und Investitionsprogramme“ geprägt, hieß es weiter.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können für die „Unwort“-Kür jeweils bis zum Ende eines Jahres Vorschläge einreichen, aus denen dann die Jury die Auswahl trifft. Die Jury setzt sich aus vier Sprachwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, einer Journalistin sowie jährlich wechselnden Gästen zusammen.
Infrage kommen Formulierungen, die aus Sicht der Jury gegen die Prinzipien der Menschenwürde oder Demokratie verstoßen, die gesellschaftliche Gruppen diskriminieren oder die euphemistisch, verschleiernd oder irreführend sind. Mit der Aktion soll für einen angemessenen Umgang mit Sprache sensibilisiert werden. „Unwort des Jahres“ 2024 war „biodeutsch“. (dpa)
