Die Linken hatten die Wohnungsknappheit in Berlin ins Zentrum ihrer Wahlkampagne geholt. Die Pläne dürften zu Reibungen mit dem Bund führen.
Nach Wahl-SiegLinke will in Berlin enteignen – ernster Konflikt mit Bund zeichnet sich ab

Elif Eralp (Die Linke), Spitzenkandidatin und stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, spricht auf einer Wahlparty der Berliner Linken im Festsaal Kreuzberg zu Anhängern und Parteimitgliedern.
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Die Linke will im Falle einer Übernahme der Landesregierung in Berlin große Immobilienkonzerne enteignen – und fand damit Anklang bei den Wählerinnen und Wählern, die sie bei der Abgeordnetenhauswahl am Sonntag klar zur stärksten Partei machten. Die Bundesregierung ist allerdings alarmiert und will Vergesellschaftungen von Immobilien per Bundesgesetz verhindern. Sollte eine mögliche Linken-geführte Landesregierung in Berlin Enteignungen umsetzen, dürfte es zu einem ernsthaften Konflikt mit dem Bund kommen.
Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“
In Berlin wird schon seit Jahren über die Enteignung großer Wohnungsgesellschaften debattiert. Im Jahr 2021 stimmte eine Mehrheit für einen entsprechenden Volksentscheid mit dem Titel „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ - und damit dafür, alle Immobilienkonzerne zu enteignen, die mehr als 3000 Wohnungen in Berlin besitzen. Der damalige rot-grüne-rote Senat setzte anschließend eine Expertenkommission ein, die 2023 zum Ergebnis kam, dass eine Vergesellschaftung von Immobilien rechtlich grundsätzlich möglich sei.
Die am Sonntag abgewählte Landesregierung aus CDU und SPD wollte aber kein entsprechendes Gesetz ausarbeiten, stattdessen verabschiedete das Abgeordnetenhaus nur ein Rahmengesetz für Vergesellschaftungen allgemein. Sowohl die Initiative hinter dem Volksentscheid als auch die Opposition sprachen von „Verschleppungspolitik“ und „Blockade“.
Linke unterstützt Forderung zur Enteignung großer Konzerne
Die Linke hat sich schon früh hinter den Volksentscheid gestellt. Im nun zu Ende gegangenen Wahlkampf zur Abgeordnetenhauswahl warb die Linke zentral mit der Enteignung großer Immobilienkonzerne. Die Linken-Bundesvorsitzende Ines Schwerdtner machte die Enteignungspläne zur Bedingung für eine mögliche Regierung mit Beteiligung ihrer Partei.
Laut einer Umfrage von Infratest dimap am Wahlsonntag war das Thema „bezahlbarer Wohnraum“ das wichtigste Thema für die Linken-Wählerinnen und -Wähler in Berlin. Knapp drei Viertel von ihnen gaben an, sie machten sich Sorgen, künftig in Berlin keine bezahlbare Wohnung mehr zu finden.
Bund will Vergesellschaftungen verbieten
Der sich abzeichnende Wahlerfolg der Berliner Linken brachte bereits die Bundesregierung auf den Plan: Anfang Juli verkündeten die Koalitionsspitzen, die Verstaatlichung von Mietwohnungen verbieten zu wollen. Die Koalition werde ein Gesetz verabschieden, „das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). CSU-Chef Markus Söder sprach von einer „klaren Absage an alles, was Sozialismus und Verstaatlichung betrifft“. Wie genau dies geschehen soll, ist allerdings noch unklar.
Zweifel an Enteignungs-Verbot
Die ersten Bedenken an einem Vergesellschaftungs-Verbot kamen kurz darauf aus der Regierung selbst. „Ein pauschales Verbot ist sicher nicht möglich“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Ende Juli dem „Handelsblatt“.
Auch Experten haben Zweifel. So sieht Christoph Degenhart „verfassungsrechtlich einige Risiken“ beim Plan der Bundesregierung. Fraglich sei die Zuständigkeit des Bundes statt der Länder, sagte der Verfassungsrechtler der Nachrichtenagentur AFP. „Wenn man die aber bejaht, ist die reine Negativgesetzgebung - zu sagen, die Länder dürfen nicht vergesellschaften - wiederum problematisch.“
Der Staatsrechtler Joachim Wieland zweifelt ebenfalls die Gesetzgebungskompetenz des Bundes an. Als noch „schwerwiegender“ erachtet er aber, „dass Vergesellschaftungen nach Artikel 15 des Grundgesetzes prinzipiell zulässig sind“. AFP sagte er: „Um das zu ändern, müsste der Bund auch das Grundgesetz ändern.“ Dazu gibt es aber aktuell wohl keine politischen Mehrheiten.
Regelndes Gesetz als Möglichkeit
Als „den noch am ehesten gangbaren Weg“ sieht Degenhart, „dass der Bund positiv die Bedingungen für eine Vergesellschaftung von Grund und Boden regelt - in einem solchen Gesetz könnte dann gegebenenfalls geregelt werden, was nicht vergesellschaftet werden darf“. Der Jurist gibt aber zu bedenken, dass es weder zu einer solchen Regelung noch einem Verbot bereits Rechtsprechung gibt.
Als „wahrscheinlichsten Weg“ für die Bundesregierung erachtet auch Wieland „ein Gesetz, dass das Wie der Vergesellschaftung regelt. Hier bräuchte es dann keine Grundgesetzänderung mehr, stattdessen würde ein normales Bundesgesetz reichen“. Beide Rechtsprofessoren geben aber zu bedenken, dass es sich um „Neuland“ handelt - am Ende könnte also das Bundesverfassungsgericht entscheiden. (red/afp)
