Übergriffe an Schulen können sich in vielen Formen äußern – vom zotigen Spruch über das Antatschen bis hin zu sexuellem Missbrauch.
Schutzkonzept ist PflichtOpfer sexualisierter Gewalt an NRW-Schulen überwiegend weiblich

Schule soll Schutzraum für Kinder sein – leider gibt es Ausnahmen. (Symbolbild)
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In den vergangenen acht Jahren sind an Schulen in Nordrhein-Westfalen 145 Opfer sexueller Übergriffe erfasst worden. 86 Prozent waren der Statistik zufolge weiblich. Das geht aus einem Bericht der nordrhein-westfälischen Schulministerin Dorothee Feller (CDU) an den Fachausschuss des Düsseldorfer Landtags hervor. Etwas weniger als die Hälfte der Opfer (43,5 Prozent) war demnach zwischen 14 und 18 Jahre alt, rund 35 Prozent zwischen 10 und 14 Jahre und etwa 19 Prozent jünger als 10 Jahre.
Von den 83 im Zeitraum von 2018 bis 2025 erfassten Tatverdächtigen waren fast alle männlich (circa 96 Prozent). Mehr als zwei Drittel der Tatverdächtigen waren älter als 40 Jahre, rund 22 Prozent zwischen 30 und 40 und etwa 7 Prozent unter 30 Jahre alt.
Distanzgebot: Kein blöder Spruch, kein Antatschen
Jedem Verdacht von sexualisierter Gewalt oder von Distanzunterschreitung von Lehrkräften gegenüber Schülerinnen und Schülern werde konsequent nachgegangen, versicherte Feller. In Verdacht stehende Lehrkräfte könnten gegebenenfalls suspendiert oder von der Arbeit freigestellt werden. „Eine einmal erfolgte Suspendierung wird in der Regel erst dann aufgehoben, wenn der im Raum stehende Vorwurf entkräftet oder das eingeleitete Disziplinarverfahren abgeschlossen ist.“

Nordrhein-Westfalens Bildungsministerin Dorothee Feller (CDU) legt Zahlen vor zu sexualisierter Gewalt in Schulen. (Archivbild)
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Feller wies auf das sogenannte Distanzgebot hin. Es umfasse die beamtenrechtliche Pflicht von Lehrkräften, im Verhältnis zu Schülerinnen und Schülern eine professionelle, auf Schutz und Respekt ausgerichtete Distanz zu wahren und jede Form unangemessener persönlicher Nähe zu vermeiden. „Auch verbal unangemessene Verhaltensweisen können bereits eine Verletzung des Distanzgebots und damit ein Dienstvergehen darstellen“, erläuterte sie in ihrem auf Bitte der SPD-Opposition erstellten Bericht an den Schulausschuss des Landtags.
Übergriffige Lehrer begehen schweres Dienstvergehen mit Folgen
Die allgemeine Wohlverhaltenspflicht verlange vor allem auch die Einhaltung strikter körperlicher Distanz zu den Schülerinnen und Schülern. „Bereits Berührungen ohne sexuelle Motivation können ein Dienstvergehen begründen“, erklärte Feller. „Eine Lehrkraft, die sich sexueller Übergriffe schuldig macht oder sexuelle Handlungen zwischen ihr und einer Schülerin bzw. einem Schüler zulässt, verletzt die Dienstpflichten in erheblicher Weise und begeht ein schweres Dienstvergehen.“
Lehrkräfte, die mit Schülerinnen oder Schülern eine körperliche Beziehung eingingen, müssten damit rechnen, aus dem Dienst entfernt zu werden, warnte die Ministerin. Damit könnten sie weder an der gleichen noch an einer anderen Schule eingesetzt werden.

Übergriffe auf Schülerinnen und Schüler können juristisch hart bestraft werden. (Symbolbild)
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Landesweit seien im Geschäftsbereich des Schulministeriums im vergangenen Jahr 54 Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit Distanzunterschreitungen unterschiedlichster Art eingeleitet worden. Hinzu kämen 20 weitere Verfahren nach Vorwürfen im Zusammenhang mit Kinder- oder Jugendpornographie.
Wenige Fälle werden bekannt
Die Anzahl der bekanntgewordenen Vorfälle im Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder sexueller Missbrauch an Schulen liegt den Angaben zufolge seit 2022 jährlich im niedrigen zweistelligen Bereich – 2025 wurden 16 Verdachtsfälle ausgewiesen. Vor 2022 waren die erfassten Jahreszahlen demnach jeweils einstellig.
Die Statistik erfasst Fälle mit mindestens einer tatverdächtigen Person ab 21 Jahren, Schülern als Opfer und einer räumlich-sozialen Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung im Erziehungs- beziehungsweise Betreuungsverhältnis im Bildungswesen. Die Zahlen basieren auf einer Sonderauswertung der polizeilichen Kriminalstatistik. Detaillierte Auswertungen zum Tatort Schule sind erst seit 2018 möglich.
Schutzkonzept ist Pflicht
Seit 2022 gibt es in NRW eine gesetzliche Pflicht der Schulen, Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu erstellen. Die Konzepte sollten nicht nur Missbrauch in der Schule verhindern, sondern auch dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler, die andernorts Gewalt erleiden, in der Schule kompetente, verstehende und helfende Ansprechpersonen finden, sagte Feller.
Zum Schutzkonzept gehöre eine Risikoanalyse: Welche Bereiche sind besonders in den Blick zu nehmen? Dazu zählten sowohl der Sportunterricht mit Hilfestellungen bei Übungen und körperlichem Kontakt und Umkleideräumen als auch schlecht einsehbare Räume in der Schule. (dpa/red)