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Klima-AktivismusLetzte Generation kriminell? Berliner Justizsenatorin lässt Bewertung prüfen

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Felor Badenberg bei der Bundespressekonferenz.

Felor Badenberg, Berlins neue Justizministerin, lässt prüfen, ob die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung ist. (Archivbild)

Berlins neue Justizsenatorin sieht den Alltag der Menschen in Berlin erheblich beeinträchtigt – und kündigt weitere Schritte an.

Berlins neue Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) lässt prüfen, ob es sich bei der Klimagruppe Letzte Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt.

Das Leben und der Alltag der Menschen in Berlin seien durch die Aktivitäten der Klima-Demonstranten erheblich beeinträchtigt und mitunter auch gefährdet, sagte Badenberg am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. „Daher gilt es, alle gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, und dazu gehört eben auch die Frage, ob es sich bei der Letzten Generation um eine „kriminelle Vereinigung“ handelt.“ Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte dafür bislang keine Anhaltspunkte gesehen.

Die Gruppe macht regelmäßig mit Verkehrsblockaden auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam. In den vergangenen Wochen haben die Aktivisten ihren Protest in Berlin intensiviert. Hunderte Polizisten sind regelmäßig im Einsatz, um Blockaden aufzulösen. Mehrfach steckten Einsatz- und Rettungsfahrzeuge im Rückstau fest.

Ermittlungen in Brandenburg

Im benachbarten Brandenburg laufen gegen die Gruppe Ermittlungen wegen des Verdachtes der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Hintergrund des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin sind unter anderem Attacken von Aktivisten seit April 2022 auf Anlagen der Raffinerie PCK Schwedt. Das Landgericht Potsdam hatte zuletzt ebenfalls einen Anfangsverdacht gesehen, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.

Mit diesem Beschluss soll sich nun auf Bitten von Justizsenatorin Badenberg die für Strafrecht zuständige Abteilung in ihrem Haus auseinandersetzen. Das Ergebnis wäre dann für die Staatsanwaltschaft von Bedeutung. Denn anders als in den meisten anderen europäischen Ländern haben deutsche Justizministerien das Recht, den Staatsanwaltschaften Weisungen zu erteilen. Darüber wird bundesweit immer wieder diskutiert.

Für Gericht gilt dies jedoch nicht. Diese Unabhängigkeit betonte auch Badenberg: „Das Anklagemonopol liegt bei der Staatsanwaltschaft, und Recht sprechen können nur die Gerichte.“ Ob es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handle, könnten letztlich nur diese entscheiden. (dpa)