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„Nachweispflicht liegt ausschließlich beim Staat“Merz „sehr skeptisch“ zu AfD-Verbotsverfahren

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Alice Weidel geht nach der Regierungserklärung zum Rednerpult. Im Hintergrund sitzen Bundeskanzler Friedrich Merz, Lars Klingbeil und Alexander Dobrindt.

Alice Weidel geht nach der Regierungserklärung zum Rednerpult. Im Hintergrund sitzen Bundeskanzler Friedrich Merz, Lars Klingbeil und Alexander Dobrindt.

Die Rufe nach einem Anlauf zu einem AfD-Verbotsantrag werden lauter. Der neue Kanzler ist aber nicht überzeugt. Mit dem Ablauf bei der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem ist er unzufrieden.

Bundeskanzler Friedrich Merz sieht die Rufe nach einem AfD-Verbotsverfahren nach eigenen Worten „sehr skeptisch“. „Aggressiv kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu arbeiten, das muss nachgewiesen werden. Und die Nachweispflicht liegt ausschließlich beim Staat“, sagte der CDU-Vorsitzende der Wochenzeitung „Die Zeit“.

„Und ich habe mich innerlich immer dagegen gewehrt, aus der Mitte des Bundestages heraus Verbotsverfahren zu betreiben. Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung.“

Einstufung der AfD liegt vorerst auf Eis

Die Rufe nach der Einleitung eines Verbotsverfahrens waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte. Wegen des juristischen Vorgehens der AfD dagegen liegt die Einstufung aber vorerst auf Eis. Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Merz kritisierte den Umgang der Vorgängerregierung mit dem Bericht des Bundesverfassungsschutzes zur AfD. „Ich bin nicht glücklich mit dem Ablauf dieses Verfahrens“, sagte er. „Da wird von der alten Regierung ohne sachliche Prüfung ein Bericht vorgestellt, der gleichzeitig als Verschlusssache eingestuft ist. Die AfD klagt dagegen. Ich kenne den Inhalt dieses Berichtes nicht, ich will ihn ehrlich gesagt auch nicht kennenlernen, bevor nicht das Bundesinnenministerium daraus eine Bewertung abgeleitet hat.“ Bis das erfolgt sei, werden nach seiner Einschätzung Wochen und Monate vergehen. (dpa)