In den meisten Bundesländern herrscht für Strafgefangene Arbeitspflicht. Für sie gilt kein Mindestlohn.
Häftling aus NRW klagtBundesverfassungsgericht: Strafgefangene müssen besser bezahlt werden

Auch ein Häftling aus NRW hatte gegen die Höhe seiner Vergütung geklagt.
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Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab am Dienstag zwei arbeitenden Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen Recht, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten.
Arbeitspflicht zur Resozialisierung von Inhaftierten
Die Bundesländer müssen die entsprechenden Gesetze bis spätestens Ende Juni 2025 neu regeln, sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, in Karlsruhe.
In den meisten Bundesländern herrscht für Strafgefangene Arbeitspflicht. Sie soll der Resozialisierung dienen. Deshalb gilt für die Gefangenen auch kein Mindestlohn. 2020 verdienten sie laut König etwa zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro pro Stunde. (dpa)