Der Attentäter von Berlin ist beerdigt worden. Derweil wächst der Druck auf die Behörden, offene Fragen zum Anschlag zu beantworten.
Beerdigung unter PolizeischutzCSD-Attentäter in Berlin beigesetzt – Politik fordert lückenlose Aufklärung

Einsatzkräfte der Polizei suchen in der Nähe des Tatorts des Anschlags auf den Christopher Street Day (CSD) nach Spuren. (Archivbild)
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Der islamistische Attentäter Abdul B., der am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin einen tödlichen Anschlag verübt haben soll, ist auf einem Friedhof im Berliner Bezirk Spandau beigesetzt worden. Nach Angaben der Polizei fand die Bestattung auf dem Landschaftsfriedhof Gatow statt, auf dem sich zahlreiche islamische Grabstätten befinden. Mehrere Einsatzkräfte sicherten die Beisetzung ab. Zu Zwischenfällen kam es nicht.
Der 21-Jährige war am Abend des 25. Juli mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge gefahren. Anschließend soll er weitere Menschen mit einer Stichwaffe angegriffen haben. Eine Frau aus Polen wurde getötet, 31 weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. Einen Tag später erschossen Polizisten den mutmaßlichen Täter bei einem Zugriff in einer Kleingartenanlage in Spandau.
Politiker bemängeln „viele offene Fragen“ nach Sondersitzung
Parallel zur Beisetzung beschäftigt der Anschlag weiter die Politik. In einer Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestags standen insbesondere offene Fragen zum Behördenhandeln im Mittelpunkt. An der Videokonferenz nahmen unter anderem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), Vertreter von Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Verfassungsschutz und Generalbundesanwaltschaft sowie die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) teil.
Die Opposition fordert eine vollständige Aufklärung der Abläufe. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, sprach von „vielen offenen Fragen“. Geklärt werden müsse unter anderem, warum der als Gefährder eingestufte Abdul B. auf freiem Fuß war und ob alle sicherheitsrelevanten Informationen dem zuständigen Gericht vorlagen. Emmerich forderte eine lückenlose Rekonstruktion des Behördenhandelns.
Kannte Justiz die Gefährdungseinstufung der Polizei?
Auch Bundesinnenminister Dobrindt sieht Klärungsbedarf. Es sei für ihn „nicht nachvollziehbar“, dass die Verurteilung des Gefährders zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung ausgesetzt worden sei. Der Minister erneuerte seine Forderungen nach einem schärferen Umgang mit sogenannten Gefährdern.
Der CDU-Innenpolitiker Marc Henrichmann sieht hingegen keine Hinweise auf Versäumnisse der Sicherheitsbehörden. Nach seiner Einschätzung lagen den Ermittlern die relevanten Erkenntnisse über den Täter vor. Offene Fragen gebe es vielmehr zum Vorgehen der Berliner Justiz und zur Anwendung des Jugendstrafrechts.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) mahnte unterdessen eine sorgfältige Aufarbeitung an. Transparenz sei wichtig, zugleich sei es angesichts der laufenden Ermittlungen nicht ungewöhnlich, dass die Behörden bislang keine vollständige Chronologie ihres Handelns veröffentlicht hätten. (dpa/afp/sbo)
