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Debatte um FeinstaubWird in den Städten überhaupt richtig gemessen?

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Steht an der richtigen Stelle: Die Messstation am Clevischen Ring in Köln.

Luxemburg – Dicke Luft in den Innenstädten, Kritik aus Brüssel, Fahrverbote: An den Standorten der Stationen für die Schadstoffmessung gibt es immer wieder Kritik. Der Europäische Gerichtshof hat nun ein klares Urteil gefällt.

Worum ging es in dem verhandelten Fall?

Mehrere Brüsseler Bürger und die Umweltorganisation ClientEarth haben geklagt, weil die belgische Hauptstadt aus ihrer Sicht zu wenig gegen schmutzige Luft tut. ClientEarth hatte nach eigenen Angaben entdeckt, dass Messstationen an zwei Brüsseler Hauptverkehrsstraßen zwischen 2008 und 2014 abgeschaltet waren. Formal geht es darum, ob der Brüsseler Luftreinhalteplan EU-Recht genügt.

Das belgische Gericht bat den EuGH bei zwei Fragen um Auslegung der EU-Richtlinie über Luftqualität: Können Bürger gerichtlich überprüfen lassen, ob an der richtigen Stelle gemessen wird? Und ist ein zu hohes Ergebnis für Stickstoffdioxid, Feinstaub oder andere Schadstoffe an einem einzigen Messpunkt schon eine Verletzung des EU-Grenzwerts?

Was haben die Richter nun genau geurteilt?

Die obersten EU-Richter haben beide Fragen eindeutig mit „Ja“ beantwortet. Bürger sollen die Standortwahl von Messstellen vor Gericht prüfen lassen können. Und der Wert einer einzelnen Messstation soll ausschlaggebend sein – nicht der Mittelwert mehrerer Punkte. Denn dort, wo Grenzwerte überschritten werden, seien Gesundheitsschäden zu befürchten. Die Richter folgen damit der EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott, die in einem Gutachten zum selben Schluss gekommen war.

Welche Bedeutung hat das Urteil für Deutschland?

Die Auslegung des EU-Rechts durch den EuGH gilt für alle Mitgliedsstaaten. Der Gerichtshof hat mit der Entscheidung die Rechte von Menschen gestärkt, die unter zu hoher Schadstoffbelastung leiden, etwa Anwohner vielbefahrener Straßen. Sie können nun leichter klagen und Abhilfe einfordern, wenn Messwerte an einzelnen Punkten zu hoch ausfallen. Für Dieselfahrer ist das Urteil keine gute Nachricht. Die Fahrzeuge werden für hohe Stickoxid-Belastungen verantwortlich gemacht. Den Behörden – auch in Deutschland – ist nun eine strikte Auslegung des EU-Rechts bei Grenzwertüberschreitungen vorgegeben. Wenn nichts anderes hilft, werden oft Fahrverbote für Diesel debattiert und verhängt.

Und die Debatte über Messstationen in Deutschland?

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte mehrfach Zweifel an den Standorten von Messstationen geäußert. Es könne nicht sein, dass die Geräte direkt an Kreuzungen oder Busbahnhöfen aufgebaut würden, sagte er etwa. Die FDP sprach von „Messwahnsinn“.

Die EuGH-Richter haben derartigen Einwänden nun weitgehend die Grundlage entzogen. Die nationalen Behörden müssten die Messstationen so aufstellen, dass die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert werde, erklärten die Richter. Das bedeutet, dass auch an „Hotspots“ gemessen werden muss. Die Auswahl der Standorte müsse wissenschaftlich fundiert sein und die Auswahlkriterien müssten dokumentiert werden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) wertete das Urteil als Unterstützung im Kampf für bessere Luft in den Städten. Scheuer (CSU) sagte, an den Diesel-Fahrverboten in Deutschland ändere sich damit nichts. In Deutschland werde sehr streng gemessen, er sehe keinen direkten Handlungsbedarf.

Wie ist denn die Situation im Moment in Deutschland genau?

Die Luft ist in einigen Städten besser geworden – und doch wurde der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid 2018 in 57 Städten überschritten, wie das Umweltbundesamt bekannt gab. Ein Jahr zuvor waren es noch 65 Städte und 2016 sogar 90. Die höchste Belastung hatte im vergangenen Jahr Stuttgart, danach folgten Darmstadt und München.

Sind nicht auch die Grenzwerte umstritten?

Eine Gruppe von rund 100 Lungenärzten hatte den Sinn in Frage gestellt. Es kam aber breiter Widerspruch nicht nur von der EU-Kommission, sondern auch von anderen Wissenschaftlern. Das Helmholtz-Zentrum München schrieb zu NO2, Feinstaub und Ozon: „Gesichert ist, dass sich dadurch die Lebenszeit verkürzt und Lungenerkrankungen sowie Herzkreislauferkrankungen ausgelöst werden.“ Verkehrsminister Scheuer drang dennoch auf eine Überprüfung der Grenzwerte. Die EuGH-Richter zogen die bestehenden Grenzwerte in ihrem Urteil nicht in Frage. (dpa)