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Ethikrat gegen AltersgrenzeRat fordert stattdessen differenzierte Schutzmaßnahmen

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Soziale Netzwerke

Apps für soziale Medien haben sehr unterschiedliche Funktionen. (Illustration)

Der Deutsche Ethikrat lehnt ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien ab und fordert stattdessen ein Schutzkonzept.

Eine allgemeingültige, gesetzlich festgelegte Altersuntergrenze für die Verwendung sozialer Netzwerke wird vom Deutschen Ethikrat nicht befürwortet. Vielmehr sollten für bestimmte digitale Dienste gesonderte Vorschriften etabliert werden, so das Gremium in seinem am Dienstag vorgestellten Dokument „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“.

Helmut Frister, der Vorsitzende des Gremiums, erläuterte: „Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“. Es sei erforderlich, den Schutz mit den Bedürfnissen junger Leute nach digitaler Partizipation und dem Aufbau von Kompetenzen abzuwägen. Frister fügte hinzu: „Die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für soziale Medien ist dafür aus Sicht des Deutschen Ethikrates nicht geeignet“.

Gefahrenpotenzial durch Endlos-Feeds und andere Funktionen

Gefahren entstehen laut dem Ethikrat nicht generell für gewisse Kategorien digitaler Dienste. Sie resultieren vielmehr aus besonderen Eigenschaften, etwa Endlos-Feeds, welche den Nutzenden kontinuierlich weitere Inhalte präsentieren. Ferner bestehen deutliche Differenzen im Entwicklungsstand von Kindern, sowohl innerhalb einer Alterskohorte als auch im Vergleich zwischen ihnen.

Eine ausschließliche Konzentration auf die Gefahrenpotenziale sozialer Netzwerke vernachlässige zudem die Risiken, die von anderen Online-Angeboten ausgehen könnten. Eine Altersgrenze würde überdies die Ausbildung von Medienkompetenz bei Heranwachsenden behindern und stelle einen Eingriff „auf unverhältnismäßige Art und Weise“ in das elterliche Recht dar, den Zugang zum Internet für ihr Kind zu regeln.

Forderung nach konsequenterer Anwendung von EU-Regeln

Das Gremium befürwortet stattdessen ein weitreichendes Schutzkonzept, welches nicht nur soziale Netzwerke, sondern auch andere Online-Dienste einbezieht. Ein solches Konzept hätte die Aufgabe, die spezifischen Gefahren zu untersuchen und passende Schutzvorkehrungen zu schaffen. Frister erklärte dazu: „Für ein solches Schutzkonzept bietet die seit Februar 2024 geltende Regulierung der Onlineplattformen im Digital Services Act der Europäischen Union bereits eine gute Grundlage“. Er hob aber hervor: „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden.“

Ein gestuftes Modell soll Eltern unterstützen

Zum technischen Schutz von Kindern und Jugendlichen regt der Ethikrat ein Modell mit drei Ebenen an. Auf der ersten Ebene sollen die Eltern den Zugriff auf digitale Dienste steuern. In der Publikation wird ausgeführt: „Technisch würde diese Kontrolle durch die Eingabe des Alters der Kinder bei der Konfiguration der Endgeräte sowie durch die Regulierung von Nutzungszeiten oder des Zugangs auf Apps auf den Endgeräten erfolgen“.

Eine zweite Sicherheitsebene könnten ergänzende Altersprüfungen direkt auf den Geräten darstellen. Diese sollen auch den Schutz derjenigen Kinder gewährleisten, deren Erziehungsberechtigte die vorhandenen Instrumente gar nicht oder nur mangelhaft einsetzen. Als eine Option werden Methoden genannt, bei denen das Alter durch offizielle Dokumente auf dem Endgerät bestätigt wird.

Für den Zugriff auf spezifische Inhalte, die laut Strafgesetzbuch für Minderjährige unzulässig sind, sei eine dritte Stufe mit einem besonderen Überprüfungsmechanismus notwendig. Die Anbieter hätten dabei die Verantwortung zu gewährleisten, „dass der Altersnachweis auch wirklich von der Person stammt, die das Angebot nutzen will“. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.