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CO2-Zoll für WaschmaschinenEU weitet Abgabe auf weitere verarbeitete Waren aus

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Stahlindustrie in Deutschland

Die Stahlindustrie ist eine energieintensive Branche, für die CBAM besondere Bedeutung hat. (Symbolbild)

Die EU plant eine Erweiterung der CO2-Abgabe. Künftig könnten auch importierte Fertwaren wie Waschmaschinen teurer werden.

In Luxemburg haben die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten eine Erweiterung der CO2-Abgabe beschlossen. Diese soll künftig auch für verarbeitete Güter wie Waschmaschinen gelten. Laut der Übereinkunft werden Waren mit einem signifikanten Gehalt an Eisen, Stahl oder Aluminium von der Regelung erfasst. Darunter fallen hauptsächlich industrielle Erzeugnisse, aber ebenso bestimmte Produkte für den Haushalt.

Die Basis für diese Übereinkunft bildet eine Vorlage der EU-Kommission. Allerdings ist eine Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich, bevor die Neuregelungen wirksam werden. Des Weiteren ist eine jährliche Revision der Produktliste vorgesehen.

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus im Detail

Für die Einfuhr bestimmter Güter, deren Herstellung außerhalb der EU Emissionen verursacht, wird von Importeuren bereits seit dem 1. Januar eine CO2-Abgabe erhoben. Mit diesem Instrument, dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (kurz CBAM), soll ein Marktvorteil für preiswerte, aber unter klimaschädlichen Bedingungen produzierte Waren verhindert werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von umweltfreundlicher und somit kostspieliger produzierter Ware aus der EU zu schützen.

Wenn zum Beispiel die Stahlproduktion in China mehr Emissionen verursacht als in der Europäischen Union, kompensiert die Abgabe diese Differenz finanziell. Bisher galt die Verordnung ausschließlich für Rohstoffe wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom.

Schließung von Regulierungslücken

Die beabsichtigte Erweiterung auf Fertwaren zielt auf eine Änderung dieser Situation ab. Damit beabsichtigt die Europäische Kommission, die Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland zu stoppen. Gleichzeitig soll die Unterstützung von umweltschädlichen Produktionsmethoden außerhalb der EU eingedämmt werden. Ferner dient die Modifikation der Vorschriften dazu, vorhandene Umgehungsmöglichkeiten zu beseitigen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.