In der EU gelten seit Mitternacht strengere Asylregeln. Sie sollen Verfahren beschleunigen und die Weiterreise unterbinden.
EU verschärft AsylrechtSchnellere Verfahren und konsequentere Abschiebungen

Für Schutzsuchende hat die europäische Asylreform massive Folgen. (Archivbild)
Copyright: Bernd von Jutrczenka/dpa
Seit Mitternacht sind in der Europäischen Union erheblich strengere Asylvorschriften in Kraft. Die Reform, der jahrelange Auseinandersetzungen vorausgingen, bezweckt beschleunigte Asylprozesse und eine konsequentere Umsetzung von Abschiebungen.
Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, die Weiterwanderung von Asylsuchenden innerhalb der Gemeinschaft zu unterbinden. Damit soll verhindert werden, dass Menschen beispielsweise von Italien oder Griechenland nach Deutschland weiterreisen. Diese als Sekundärmigration bezeichnete Bewegung war in der Vergangenheit eine wiederkehrende Ursache für Spannungen unter den Mitgliedsstaaten.
Die Länder an den Außengrenzen fühlten sich mit der hohen Zahl an Ankommenden oft überfordert, während Staaten wie Deutschland und Frankreich auf die Einhaltung der Zuständigkeitsregeln beharrten. Gemäß diesen Regeln trägt dasjenige EU-Land die Verantwortung für das Asylverfahren, in dem eine Person zuerst erfasst wurde. Jedoch lehnten es Griechenland oder Italien häufig ab, Asylsuchende zurückzunehmen, die bereits in die Bundesrepublik weitergezogen waren.
Solidaritätsmechanismus soll für Ausgleich sorgen
Zur Schaffung eines Ausgleichs und zur Entlastung der Staaten an den Außengrenzen wird im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) ein Solidaritätsmechanismus eingeführt. Mitgliedsstaaten mit einer hohen Zahl an ankommenden Schutzsuchenden sollen durch finanzielle Hilfen, materielle Unterstützung oder die Aufnahme von Asylbewerbern durch andere Länder entlastet werden. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner äußerte anlässlich des Inkrafttretens, die Reform festige das Vertrauen der Mitgliedstaaten untereinander und ermögliche Europa eine bessere Steuerung.
Für das laufende Jahr ist Deutschland von Zahlungen in einen bereits vereinbarten Solidaritätspool ausgenommen. Als Grund wird die hohe Zahl an Asylbewerbern angeführt, die Deutschland aufgenommen hat, obwohl formal andere Staaten zuständig gewesen wären. Da die Fristen für eine Rücküberstellung in vielen Fällen verstrichen sind, ging die Zuständigkeit für diese Verfahren ohnehin auf Deutschland über. Eine vergleichbare Situation besteht für Frankreich.
Beschleunigte Verfahren an den Außengrenzen
Des Weiteren sollen Grenzverfahren das gesamte Asylsystem entlasten. Insbesondere Personen mit geringen Erfolgsaussichten auf Asyl sollen ein solches Schnellverfahren durchlaufen, das auf eine Dauer von maximal zwölf Wochen begrenzt ist. Während dieses Zeitraums müssen sie damit rechnen, in speziellen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht zu sein, deren Verlassen ihnen nicht gestattet ist. Diese Zentren wurden vor allem von den EU-Staaten an den externen Grenzen geschaffen.
Aufgrund seiner zentralen Lage in Europa verfügt Deutschland ausschließlich über EU-Binnengrenzen. Die Außengrenzverfahren werden hierzulande daher bei Einreisen auf dem Luft- oder Seeweg angewendet, wenn ein Asylantrag gestellt wird. Dies betrifft insbesondere große internationale Drehkreuze wie die Flughäfen in München und Frankfurt am Main. Hierfür sollen insgesamt 374 Plätze in entsprechenden Unterbringungen entstehen, von denen sich einige noch im Bau befinden. Am Flughafen Berlin-Brandenburg wird am heutigen Tag eine neue Außengrenzeinrichtung eröffnet, während weitere in anderen Bundesländern geplant werden. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.