Die EU-Kommission will KI-Inhalte klarer kennzeichnen. Neue Regeln sollen zeigen, was von einer Maschine stammt.
Neue EU-Vorgaben für KISo sollen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden

Die EU-Kommission setzt bald strengere Regeln für die Kennzeichnung von KI-Inhalten durch. (Symbolbild)
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Für Anbieter von Künstlicher Intelligenz wie ChatGPT und Claude hat die EU-Kommission eine Handreichung publiziert, die die künftig obligatorische Markierung von KI-Inhalten regelt. Demnach sollen visuelle Medien wie Fotos und Videos mit Labels wie «KI generiert» oder «KI modifiziert» in einer Bildecke versehen werden. Bei Videos müssen diese Hinweise direkt am Anfang erscheinen und entweder durchgehend sichtbar sein oder in regelmäßigen Intervallen erneut auftauchen.
Für manipulierte Abbildungen wird darüber hinaus der Einsatz interaktiver Funktionen empfohlen. Zusätzlich zu einer permanenten Kennzeichnung könnte beispielsweise eine Information aufscheinen, sobald der Mauszeiger über ein KI-verändertes Gesicht bewegt wird.
Vorgaben für Podcasts, Texte und Kunst
Bei Audio-Formaten, zum Beispiel bei maschinell erstellten Podcasts, ist ein mündlicher Hinweis zu Beginn vorgesehen. Für Textbeiträge schlägt das Dokument KI-Labels über dem Artikel oder beim Titel vor. Der Verhaltenskodex der Brüsseler Behörde hält fest, dass bei Inhalten, die Satire oder Kunst darstellen, die Etikettierung das Erlebnis nicht wesentlich beeinträchtigen soll.
Obwohl die Richtlinien selbst nicht rechtskräftig sind, sollen sie der Europäischen Kommission als Maßstab bei der Überprüfung der Vorgaben des rechtskräftigen KI-Gesetzes dienen. Die neuen Regelungen werden prinzipiell Anfang August wirksam. Für große Konzerne greift die Verpflichtung wegen einer Verschiebung von Gesetzesteilen allerdings erst ab Dezember. (dpa/red)
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