Flut-UntersuchungsausschussNRW-Wirtschaftsminister Pinkwart sagte als Zeuge aus

Andreas Pinkwart (FDP, l), Wirtschaftsminister in Nordrhein-Westfalen, kommt mit einem Mitarbeiter im Landtag in den Untersuchungsausschuss.
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Düsseldorf – NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) hat zur eingestürzten Kiesgrube in Erftstadt-Blessem auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verwiesen. Diesen dürfe und wolle er nicht vorgreifen, sagte Pinkwart am Freitag als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Landtags zur Flutkatastrophe.
Kiesgrube trotz gravierender Mängel genehmigt?
Als sogenannte „Bergbehörde“ sei sein Ministerium zwar für die Aufsicht in dieser Sache zuständig, aber von der Staatsanwaltschaft gebeten worden, die eigene Aufklärung bis zum Abschluss der Ermittlungen auszusetzen. Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass der Betrieb der Kiesgrube trotz gravierender Mängel beim Hochwasserschutz genehmigt worden war.
Vor der Zeugenvernehmung hatte der WDR berichtet, dass der Geologische Dienst NRW bereits zehn Jahre vor der Flutkatastrophe im Juli 2021 auf Mängel beim Hochwasserschutz für die Kiesgrube hingewiesen hat. An diesem Schriftwechsel sei sein Haus seinerzeit nicht beteiligt gewesen und habe erst am Donnerstag davon erfahren, sagte Pinkwart.
Pinkwart schließt Versäumnisse der Behörden nicht aus
Es müsse auch noch geklärt werden, ob die Bedenken tatsächlich der später eingestürzten Südseite des Tagebaus gegolten hätten. Er schließe Versäumnisse der Behörden nicht aus, diese seien seinen Fachleuten zufolge aber auch noch nicht erwiesen, sagte Pinkwart.
Der betreffende Unternehmer sei verpflichtet gewesen, die Hochwasserschutzanlagen durch fachkundige Personen regelmäßig überprüfen zu lassen. Darüber sei Buch geführt worden und diesen Unterlagen zufolge habe es keine Beanstandungen gegeben. Auch die Ursache für den Einsturz der Kiesgrube sei seines Wissens nach noch unklar. Dieser könne auch durch das Versagen des vorgelagerten Hochwasserschutzes der Erft verursacht worden sein.
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Die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft richten sich gegen den Eigentümer und Verpächter des Tagebaus in Erftstadt, gegen fünf Beschuldigte des Betreibers sowie vier Beschuldigte der Bezirksregierung Arnsberg, die die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde ist. Ermittelt wird wegen des Verdachts des fahrlässigen Herbeiführens einer Überschwemmung durch Unterlassen und Verstoß gegen das Bergbaugesetz.
Pinkwart sagte dem Ausschuss, dass er während der Katastrophe - vom 12. bis 30. Juli 2021 - in Urlaub gewesen sei - die meiste Zeit daheim bei Bonn. Er sei dienstlich aber erreichbar gewesen. (dpa)

