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Frage des TagesWie sinnvoll ist die Berliner Mietenbremse?

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Im Bau befindliche Wohnungen des Bauprojekts Grandaire entstehen in Sichtweite des Fernsehturms.

Berlin – Seit Monaten plant Berlin eine Revolution auf dem Wohnungsmarkt. Nun steht ein Kompromiss, den der Senat am kommenden Dienstag beschließen will. Und für Vermieter wie Mieter wird klarer, was auf sie zukommt.

Was heißt Mietendeckel?

Berlin will die Mieten für 1,5 Millionen nicht preisgebundene Wohnungen für fünf Jahre auf dem Stand vom 18. Juni 2019 einfrieren. Die sich seit Jahren drehende Spirale, bei Neuvermietungen grundsätzlich höhere Mieten aufzurufen und im Bestand regelmäßig draufzusatteln, soll damit gestoppt werden. Das Gesetz soll im Januar in Kraft treten und umfasst alle Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden.

Bestimmt der Staat auch Obergrenzen für Mieten?

Ja. Sie werden nach Kriterien wie Baujahr und Ausstattung der Wohnung festgelegt und sollen am Dienstag feststehen. Grundlage ist der Mietenspiegel 2013 – in jenem Jahr galt der Wohnungsmarkt in Berlin noch als gesund. Zunächst kommen die Obergrenzen bei Neuvermietungen zum Tragen und dürfen dabei nicht überschritten werden. Eine Wohnung darf also beim Einzug eines neuen Mieters nicht teurer als für den Vormieter sein und dürfte in vielen Fällen sogar billiger werden.

Können Bestandsmieter ihre Miete senken?

Das soll nicht auf breiter Front möglich sein, allerdings dann, wenn Vermieter „Wuchermieten“ verlangen, die die definierten Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschreiten.  Kompliziert wird es, weil noch Zu- oder Abschläge auf Basis der Lage möglich sein sollen. Das braucht Zeit zur Vorbereitung und bis zu 250 neue Beschäftigte in der Verwaltung. Daher soll die Senkungsregelung erst neun Monate nach dem Mietendeckel in Kraft treten, also wohl im 4. Quartal 2020.

Was sagt die Wohnungswirtschaft zum Mietendeckel?

Sie läuft ebenso wie CDU, FDP und AfD Sturm gegen die Pläne. „Die Berliner Landesregierung kehrt zurück zur sozialistischen Wohnungspolitik“, schimpft der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick. Investitionen etwa in Modernisierungen und der dringend nötige Wohnungsbau würden lahmgelegt.

Wie reagiert Rot-Rot-Grün in Berlin auf die Kritik?

Die Berliner Koalition setzt dem das Konstrukt eines „atmenden Mietendeckels“ entgegen. Vermieter sollen ab 2022 jährlich 1,3 Prozent als Inflationsausgleich auf die Miete draufschlagen können. Außerdem: Modernisierungsmaßnahmen für mehr Barrierefreiheit oder Klimaschutz dürfen sie ohne Genehmigung bis zu einem Euro je Quadratmeter auf die Miete umlegen.

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Wieso überhaupt ein Mietendeckel?

In Berlin sind die Angebotsmieten zuletzt schneller gestiegen als anderswo. Sie haben sich laut Bundesbauministerium innerhalb von zehn Jahren auf durchschnittlich 11,09 Euro je Quadratmeter kalt im Jahr 2018 verdoppelt.

Ist der Mietendeckel rechtlich überhaupt umsetzbar?

Darüber gehen die Meinungen in Politik und diversen Rechtsgutachten auseinander. Als sicher gilt, dass der Eingriff in die Eigentumsrechte Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht beschäftigen wird.  Auch die Immobilienwirtschaft will sich „wehren“. Die Frage ist zudem, ob das Land überhaupt Mieten regulieren darf. Der Senat sagt „ja“, da seit der  (dpa)