Düsseldorf – Ein Jahr hat die Ministerin das von ihrem Ministerium selbst in Auftrag gegebene Rechtsgutachten der Essener Anwälte Franz-Josef Dahms und Daniel Fischer unter Verschluss gehalten. Erst auf Drängen der Piraten übermittelte das Ministerium das Testat der Landtagspräsidentin. Die Geheimniskrämerei hat offenbar Gründe: Die Ergebnisse stehen im Kontrast zur Position der grünen Ministerin. Die beruft sich auf eine Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), dass E-Zigaretten wie herkömmliche Zigaretten in Kneipen zu untersagen seien, weil fraglich bleibe, "was ein E-Raucher im konkreten Fall tatsächlich inhaliert".
Die Gutachter Dahms/Fischer verweisen hingegen darauf, dass keinerlei Erkenntnisse vorliegen, "dass die chemische Zusammensetzung des Dampfes der E-Zigarette mit der des Tabakrauches vergleichbar ist". Der Gesetzgeber habe beim Rauchverbot "Tabakprodukte" im Blick gehabt. Bei E-Zigaretten werde aber "unzweifelhaft" kein Nikotin verbrannt.
Steffens beruft sich auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten als Arzneimittel zu qualifizieren sind. Deshalb sei es "widersinnig, den Konsum solcher Produkte gleichsam durch die Hintertür des Nichtraucherschutzgesetzes zu legalisieren", so Steffens.
