Die Gehälter für hochrangige Bundesbeamte werden wohl moderater erhöht als beabsichtigt. Ein überarbeiteter Gesetzesvorschlag beinhaltet spürbare Abstriche.
Gehaltsplus wird gekürztBesoldung für Bundesbeamte steigt nicht so stark wie geplant

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt, für Minister und den Bundeskanzler werde es keine Erhöhung geben.
Copyright: Carsten Koall/dpa
Die geplanten Gehaltsanpassungen für hochrangige Bundesbeamte fallen voraussichtlich geringer aus als ursprünglich angenommen. Ein überarbeiteter Gesetzesentwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht deutliche Abstriche bei der Besoldung der Spitzenpositionen vor. Laut offiziellen Angaben soll für diese Gruppe keine Erhöhung erfolgen, die über die reguläre tarifliche Anpassung hinausgeht.
Konkrete Auswirkungen auf die Gehaltstabellen
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur, der eine aktualisierte Fassung der neuen Gehaltstabelle vorliegt, sind die Kürzungen in den oberen Besoldungsgruppen spürbar. Für Beamte der Gruppe B3 ist ab Mai ein monatliches Grundgehalt von 10.572,91 Euro vorgesehen – ursprünglich waren 10.854,48 Euro im Gespräch.
In der höchsten Gruppe B10 sinkt der geplante Betrag von anfänglich 17.946,70 Euro auf 16.530,96 Euro. Auch Richter und Staatsanwälte in Führungspositionen müssen sich auf moderatere Zuwächse einstellen.
Hintergrund der Neuregelung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte die Reform der Gehaltsstruktur angestoßen, um die Bezüge enger an die allgemeine Lohnentwicklung, die Konjunktur und die Lebenshaltungskosten zu koppeln. Die Umsetzung der ersten Entwürfe hätte den Bund jährlich mehr als drei Milliarden Euro gekostet. Zudem basiert die Initiative auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2025. Karlsruhe hatte damals die unzureichende Besoldung Berliner Beamter in der Vergangenheit gerügt und eine verfassungskonforme Alimentation angemahnt.
Der neue Entwurf berücksichtigt nun sowohl dieses Urteil als auch den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst vom 6. April des Vorjahres. Bevor die Regelungen in Kraft treten können, müssen sie noch vom Kabinett und dem Bundestag verabschiedet werden.
Die Mitglieder des Bundeskabinetts sind von den Anpassungen explizit ausgenommen. Minister und der Bundeskanzler erhalten im Zuge dieser Reform keine Gehaltssteigerung. Dobrindt betonte, dass eine solche Erhöhung für die politische Führung zu keinem Zeitpunkt Teil der Planungen gewesen sei. (red/dpa)