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Gesundheit wird teurerPatienten müssen für stabile Kassenbeiträge mehr zahlen

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Ministerin Warken zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenkasse

Gesundheitsministerin Warken will ihr Sparpaket durchs Kabinett bringen. (Archivbild)

Höhere Zuzahlungen, weniger Leistungen: Ein neues Gesetz soll die Krankenkassen entlasten und Beiträge stabilisieren.

Versicherte müssen sich auf gestiegene Zuzahlungen sowie diverse Einschnitte vorbereiten, damit eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge im Folgejahr ausbleibt. Am Mittwoch wird erwartet, dass das Bundeskabinett Gesetzesentwürfe von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verabschiedet. Die Vorhaben beinhalten ebenfalls Ausgabenbegrenzungen für Arztpraxen, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie. Jüngsten Anpassungen zufolge wird der Puffer zur Abfederung höherer Beiträge geringer ausfallen als ursprünglich vorgesehen.

Gesundheitsministerin Warken trat der Kritik an den Plänen entgegen. „Wir meinen, ein sehr ausgewogenes Paket vorgelegt zu haben“, äußerte sie im „heute journal“ des ZDF. An den Sparmaßnahmen sollten sich Kliniken, Mediziner, die Pharmaindustrie und die Versicherten gleichermaßen beteiligen. Falls das Milliardendefizit der gesetzlichen Kassen ungedeckt bliebe, „dann haben alle höhere Belastungen“. Die Krankenkassen protestieren derweil gegen die Reduzierung von Steuermitteln.

Scharfe Kritik aus der Opposition

Aus den Reihen der Opposition wird deutliche Kritik geäußert. Der Gesundheitsexperte der Grünen, Janosch Dahmen, erklärte gegenüber der dpa: „Das ist keine Beitragssatzstabilisierung, das ist Beitragssatzeskalation mit Ansage.“ Die Regierung entziehe den Krankenkassen mehr finanzielle Mittel, als sie ihnen an anderer Stelle zusätzlich zur Verfügung stelle. Versicherte, Betriebe und Beschäftigte würden die Lasten tragen, während die Qualität der Versorgung in Praxen und Kliniken voraussichtlich unter Druck geraten werde. In einem aktualisierten Entwurf unterstreicht das Ministerium, dass zukünftig ein wirksamerer Einsatz der Beitragsgelder zwingend erforderlich sei.

Maßnahmen zum Schließen der Finanzlücke

Mithilfe des „Beitragssatzstabilisierungsgesetzes“ beabsichtigt Warken, die Kassen im kommenden Jahr um 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Dieser Betrag liegt über der prognostizierten Lücke von 15,3 Milliarden Euro und soll weitere Anhebungen der Zusatzbeiträge abwenden. Zunächst waren Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro anvisiert worden. Der geringere Puffer hätte auch in den Folgejahren Konsequenzen, sodass die Defizite bis 2030 absehbar nicht mehr ausgeglichen werden könnten.

Der Hauptanteil der Entlastungen soll im Jahr 2027 mit 11,3 Milliarden Euro aus Vergütungsdeckelungen und Sparmaßnahmen bei Praxen, Kliniken und Pharmaunternehmen stammen. Patienten sollen einen Beitrag von 2,5 Milliarden Euro leisten. Die Arbeitgeber werden mit 3,1 Milliarden Euro an der Sparsumme beteiligt, die Mitglieder der Kassen mit 1,2 Milliarden Euro. Der Bund plant für 2027 netto keine Entlastung, sondern sichert sich stattdessen 1,8 Milliarden Euro.

Konkrete Änderungen für Versicherte

Die seit 22 Jahren gültigen Zuzahlungen, die bisher zwischen fünf und zehn Euro lagen, sollen auf 7,50 Euro und 15 Euro steigen und künftig jährlich angepasst werden. Dies gilt beispielsweise für das Einlösen von Rezepten in der Apotheke. Ferner sollen homöopathische Behandlungen nicht mehr von den Kassen übernommen werden. Die bisher alle zwei Jahre angebotene Hautkrebs-Vorsorge für Erwachsene ohne Symptome steht ebenfalls zur Überprüfung.

Zur stärkeren Heranziehung von Besserverdienenden soll die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 zusätzlich um 300 Euro erhöht werden. Momentan beläuft sich diese Grenze auf ein Monatseinkommen von 5.812,50 Euro. Die kostenfreie Mitversicherung für Ehepartner soll eingeschränkt werden: Ab 2028 ist für mitversicherte Partner ein Zuschlag von 2,5 Prozent vorgesehen. Eine anfänglich geplante pauschale Kürzung des Krankengeldes ist dagegen vom Tisch.

Um unnötige Operationen zu verhindern, soll vor bestimmten Eingriffen, beispielsweise bei künstlichen Kniegelenken, eine zweite ärztliche Meinung obligatorisch werden. Angesichts hoher Fehlzeiten am Arbeitsplatz soll bei längeren Krankheitsverläufen eine Teilkrankschreibung in Schritten von 25, 50 und 75 Prozent der Arbeitszeit möglich sein, vorausgesetzt, Beschäftigte und Arbeitgeber sind einverstanden.

Zusätzliche Maßnahmen und Zuckersteuer

Sowohl für Ärzte als auch für Kliniken sollen die Zuwächse bei den Vergütungen limitiert werden. Für spezifische Leistungen, wie das erstmalige Übertragen von Daten in die elektronische Patientenakte, sollen Praxen keine Zahlungen mehr außerhalb der Honorarbudgets erhalten. Pharmaunternehmen müssen mit mehr Rabattverträgen rechnen, und auch bei Apotheken soll ein Abschlag angehoben werden. Bei den Krankenkassen selbst ist eine Begrenzung der Verwaltungs- und Werbekosten geplant.

Für das Jahr 2028 ist zudem die Einführung einer Zuckerabgabe auf gesüßte Getränke wie Limonaden und Colas mittels eines separaten Gesetzes vorgesehen. Die erwarteten zusätzlichen Einnahmen von 450 Millionen Euro pro Jahr sollen den gesetzlichen Krankenkassen zugutekommen. Diese Maßnahme wird seit langem von Ärzten und Verbraucherschützern gefordert. Die Unionsfraktion signalisierte allerdings Vorbehalte. „Das wird bei uns eine große Diskussion geben, das geht nicht einfach durch“, sagte der Haushaltsexperte Christian Haase (CDU) der „Bild“. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.