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Zuschlag für EhepartnerMinisterin will beitragsfreie Mitversicherung einschränken

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Ministerin Warken zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenkasse

Aus Sicht von Warken ist die beitragsfreie Mitversicherung ein Beschäftigungshemmnis.

Die Pläne von Gesundheitsministerin Warken sehen das Ende der beitragsfreien Mitversicherung für Ehepartner vor. Das ist aber nur ein Teil eines größeren Sparpakets.

Nina Warken (CDU), die Bundesgesundheitsministerin, hat ihre Absicht bekräftigt, die kostenlose Mitversicherung für Ehegatten in der GKV zu begrenzen. „Es geht mir hier nicht nur um Beitragsgerechtigkeit oder Mehreinnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung“, äußerte sie gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die aktuelle Praxis stelle zudem eine Hürde für die Aufnahme einer Arbeit dar.

Aus diesem Grund erachte sie die angestrebte Neuregelung als inhaltlich korrekt. „Das ist gelebte Frauenpolitik und fördert Eigenständigkeit und Vorsorge – vor allem auch bei der Rente“, erklärte Warken. Sie verdeutlichte, dass schon die Aufnahme eines Midi-Jobs mit einem Verdienst von mehr als 603 Euro eine eigenständige Krankenversicherungspflicht nach sich ziehe. Beim aktuellen Mindestlohnniveau sei dies bereits mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 11 Stunden möglich.

Kritik aus der CSU: Finanzierung für Bürgergeld-Bezieher gefordert

Widerspruch kommt hingegen von der CSU. Es sei nicht vertretbar, dass Versicherte jährlich zwischen 10 und 12 Milliarden Euro für die Empfänger von Bürgergeld aufwenden, während gleichzeitig Eheleute aus der solidarischen Absicherung ausgeschlossen werden sollen. Der Fraktionsvorsitzende der CSU in Bayern, Klaus Holetschek, äußerte gegenüber dem „Stern“, dass der Bund die Kosten für die Beiträge von Grundsicherungsbeziehern übernehmen müsse. „Mindestens der Einstieg in eine stärkere Übernahme der Kosten muss zwingend Teil dieses Pakets werden“, verlangte er.

Eine komplette Finanzierung der Beiträge für Bürgergeld-Empfänger aus dem Bundesetat wird jedoch von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) abgelehnt, wie die dpa meldet. Laut seinen Ausführungen würde eine solche Maßnahme den Bundeshaushalt mit 12 Milliarden Euro zusätzlich belasten. Ministerin Warken hatte ebenfalls schon auf den engen finanziellen Spielraum der Regierungskoalition aufmerksam gemacht.

Höhere Abgaben für Besserverdienende geplant

Diese Vorhaben sind Bestandteil eines Entlastungspakets, das den gesetzlichen Krankenkassen Einsparungen von 20 Milliarden Euro bringen soll. In diesem Zuge ist vorgesehen, auch Personen mit hohem Einkommen stärker zu belasten. Ein Referentenentwurf sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 einmalig um zusätzlich etwa 300 Euro zu erhöhen.

Gegenwärtig beträgt diese Grenze für das monatliche Bruttoeinkommen 5.812,50 Euro. Durch diesen außerordentlichen Zuschlag sollen zusätzliche Einnahmen von jeweils 1,2 Milliarden Euro von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erzielt werden. Das zuständige Ministerium betonte das Ziel eines ausgewogenen Gesamtpakets, das eine Überlastung einzelner Akteure oder Sektoren vermeiden solle. Die Vorlage soll am 29. April dem Bundeskabinett vorgelegt werden.

Kostenlose Mitversicherung: Künftig 3,5 Prozent Aufschlag

Ab dem Jahr 2028 ist eine Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung für Ehepartner vorgesehen. Wenn ein Partner sich bewusst gegen eine Berufstätigkeit entscheidet, wird es als fair erachtet, dass der berufstätige Lebenspartner sich an den Versorgungskosten beteiligt, so der Entwurfstext. Von der Regelung ausgenommen und weiterhin kostenfrei mitversichert bleiben Kinder, Elternteile von Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, Eltern von behinderten Kindern sowie Menschen, die Angehörige pflegen oder das reguläre Rentenalter erreicht haben. Für alle anderen Kassenmitglieder, deren Ehepartner aktuell noch beitragsfrei mitversichert ist, soll zukünftig ein Zuschlag von 3,5 Prozent fällig werden. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.