Die Regierung will das umstrittene Heizungsgesetz kippen. Neue Regeln für Öl- und Gasheizungen stoßen auf heftige Kritik.
Mehr Freiheit beim HeizenKoalition kippt umstrittene 65-Prozent-Regel der Ampel

Wirtschaftsministerin Reiche: «Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens.»
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Die Regierungskoalition plant, das heftig debattierte Heizungsgesetz der Vorgängerregierung aufzuheben. Neue Vorschriften sollen kommen, doch es gibt Widerspruch.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) beschreibt das geplante neue Heizungsgesetz als Chance für einen Neuanfang bei der „Wärmewende“. Im Bundestag erklärte die Politikerin, die Regierung ersetze „Heizungszwänge durch Technologieoffenheit“. Die kontroverse Reform wurde im Parlament zum ersten Mal debattiert.
Reiche führte aus: „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens“. Sie ergänzte: „Wir geben den Menschen die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, mit welchen Systemen sie ihr Haus beheizen und wie sie ihr Haus modernisieren wollen.“ Bauministerin Verena Hubertz (SPD) unterstrich ebenfalls: „Wir wollen und wir müssen die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral gestalten.“ Das vorherige Heizungsgesetz sei ein „Bauplan“ gewesen, der sich in der Praxis als untauglich erwiesen habe.
Diese zentralen Änderungen sind vorgesehen
Die schwarz-rote Koalition beabsichtigt, zentrale Vorschriften zu annullieren. Diese waren von der früheren Ampel-Regierung unter maßgeblicher Mitwirkung von Reiches Amtsvorgänger Robert Habeck (Grüne) verabschiedet worden. Auch die Bezeichnung ist neu: Das Gebäudeenergiegesetz wird zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Kern des geltenden Gesetzes, die 65-Prozent-Regelung, soll gestrichen werden. Jede neu installierte Heizung muss laut dieser Regel zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt werden, was seit 2024 vorerst für Neubauten gilt.
Zukünftig soll der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen neben Alternativen wie Wärmepumpen, Fernwärme und Biomasseheizungen weiterhin gestattet sein. Als Bedingung gilt, dass diese Systeme ab dem 1. Januar 2029 einen wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan verwenden. Eine sogenannte „Biotreppe“ ist zur Regelung dieses Übergangs gedacht. Für bestehende Anlagen ist ab 2028 eine „Grüngasquote“ vorgesehen, die von den Versorgern zu erfüllen ist. Umweltorganisationen und manche Energiekonzerne befürchten jedoch eine Kostenfalle, weil Grüngase auf absehbare Zeit kostspielig bleiben dürften.
Reiche stellt größere Entscheidungsfreiheit in Aussicht
Das geltende Gesetz habe zu erheblicher Verunsicherung und einer Zurückhaltung bei Investitionen geführt, so die Argumentation von Reiche. Die bisherigen Vorschriften seien kompliziert und bürokratisch. In Zukunft solle wieder der Grundsatz gelten: „Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden über den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung. Wir als Staat geben die Leitplanken vor.“ Die Novelle schaffe Flexibilität anstelle einer Einheitstechnik.
Reiche hatte die geltenden Bestimmungen als „Zwang zur Wärmepumpe“ charakterisiert. Sie geht dennoch davon aus, dass die Wärmepumpe sich in den meisten Immobilien als führende Technologie durchsetzen wird, da sie eine ökonomisch sinnvolle Alternative darstellt. Mit zunehmenden Produktionsmengen würden außerdem die Preise nachgeben.
Heftiger Widerspruch aus den Oppositionsreihen
Die Opposition übte scharfe Kritik an den Vorhaben. Die Fraktionschefin der Grünen, Katharina Dröge, warnte vor einer Kostenfalle sowie vor Rückschritten beim Klimaschutz. Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard nannte das Gesetz „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“. Die „Biotreppe“ sei ein faktisches Verbot für Öl- und Gasheizungen, da unklar sei, woher das erforderliche Biogas und Bioöl stammen solle.
Dröge machte zudem auf eine mögliche Gesetzeslücke im Entwurf aufmerksam. Während für Wohnimmobilien eine Aufteilung der Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas zwischen Mietern und Vermietern vorgesehen sei, treffe dies auf Gewerbeimmobilien anscheinend nicht zu. „Das bedeutet, dass hunderttausende kleine Betriebe wie Friseursalons, Bäckereien, Handwerker und Pflegedienste von hohen Mehrkosten alleine betroffen sind“, erklärte Dröge.
Die Linke prüft Verfassungsklage
Die Partei Die Linke erwägt, die neuen Regelungen durch eine Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu stoppen. Violetta Bock, die klimapolitische Sprecherin der Fraktion, kündigte die Nutzung aller rechtlichen und parlamentarischen Instrumente an. Sie argumentiert, dass die neuen Vorschriften das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor erschweren würden. Aus Artikel 20a des Grundgesetzes leite sich ein „Verschlechterungsverbot“ bei bestehenden Klimaschutzmaßnahmen ab. Das Gesetz scheitere in den Bereichen Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und Verfassungsmäßigkeit. (dpa/red)
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