Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, warnt vor der Auswanderung von Juden aus Deutschland - und fordert einen besseren Schutz vor Anfeindungen
JudenhassRegierungsbeauftragter fordert Gefängnis für Teilnahme an Hamas-Demo

Demonstrationen pro Palästina wie hier in Frankfurt/Main geraten oft zu Sympathiekundgebungen für die Terrororganisation Hamas.
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Berlin. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat davor gewarnt, dass Jüdinnen und Juden nach einem Erfolg der AfD bei den bevorstehenden Landtagswahlen Deutschland verlassen könnten. „Viele jüdische Familien denken tatsächlich darüber nach, ob sie woanders leben sollen – auch wenn sie es bisher noch nicht wahr machen“, sagte Klein dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Es wäre alarmierend, wenn eine vom Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei auf Landesebene politische Verantwortung übernehmen würde, betonte er. „Kommt die AfD an die Macht, werden Jüdinnen und Juden ihr Leben in Deutschland grundsätzlich überdenken.“
Klein fügte hinzu: ‚Bei den Landtagswahlen haben die Menschen die Möglichkeit, jüdisches Leben auch mit ihrer Stimme zu schützen.‘ Am 6. September wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern folgen am 20. September.

Appell in Kanzler Friedrich Merz (CDU): Felix Klein verlässt nach acht Jahren das Amt des Antisemitismusbeauftragten.
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Zum Monatsende scheidet Klein nach acht Jahren aus dem Amt, um OSZE-Botschafter in Paris zu werden. In seinem letzten Interview als Antisemitismusbeauftragter verwies er auf die polizeiliche Kriminalstatistik, wonach die Zahl antisemitischer Straftaten im vergangenen Jahr auf das Rekordniveau von mehr als 6000 gestiegen ist. Als wesentliche Ursache nannte Klein das Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel. „Dadurch sind Hemmschwellen weiter gesunken. Menschen, die latent Antisemitismus in sich tragen, fühlen sich durch solche Ereignisse bestätigt, diesen auch offen auszuleben“, erklärte er.
Klein forderte schärfere Gesetze gegen Judenfeindlichkeit. „Mein Wunsch an den Bundeskanzler und die Justizministerin wäre, das Strafrecht zu schärfen“, sagte er dieser Zeitung. „Die Unterstützung von ausländischen Terrororganisationen muss in jeglicher Form strafbar sein.“ Wer die Hamas auf einer Demonstration bejubele, müsse mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bestraft werden. „Und wenn es sich um einen ausländischen Staatsbürger ohne gesicherten Aufenthaltsstatus handelt, muss er nach Verurteilung und Verbüßung seiner Strafe abgeschoben werden.“
Der Regierungsbeauftragte nahm auch die Schulen in die Pflicht. „Der Umgang mit Antisemitismus und Rassismus muss verpflichtend in die Lehrerausbildung aufgenommen werden – und zwar bundesweit“, sagte er. Die Kultusministerien der Länder seien gefordert, jüdisches Leben positiv in den Lehrplänen zu verankern. Die Schülerinnen und Schüler sollten das Judentum nicht nur mit Antisemitismus, Nahostkonflikt und Holocaust in Verbindung bringen.
Die Bürger rief der Regierungsbeauftragte auf, sich mit dem Thema beschäftigen, um Antisemitismus in der Familie, am Arbeitsplatz oder im Restaurant zu erkennen. „Und sofort zu widersprechen, wenn jemand die israelische Regierung mit dem Nazi-Regime gleichsetzt.“
Klein warnte besonders vor israelbezogenem Antisemitismus. „Kritik an israelischer Politik wird dann antisemitisch, wenn das Existenzrecht Israels infrage gestellt wird. Oder wenn man Israel dämonisiert - etwa durch einen Vergleich mit den Nationalsozialisten“, sagte er. Nicht antisemitisch sei Kritik an Israel, wenn sie vergleichbar sei mit der Kritik an anderen Staaten. „Einwände gegen die Trump-Regierung schlagen in der Regel nicht um in Antiamerikanismus. Und das Vorgehen Pekings in Tibet wird auch nicht gleich als Völkermord gebrandmarkt“, sagte er.
Auf die Nachfrage, ob der Vorwurf antisemitisch sei, Israel begehe Völkermord in Gaza, antwortete Klein: „Das ist Gegenstand eines Verfahrens vor dem Internationalen Gerichtshof. Ich werde den pauschalen Völkermord-Vorwurf so lange als antisemitisch bezeichnen, bis das Gericht das Gegenteil feststellt.“

