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Erfolg für AktivistenVerfahren nach Protest vor NRW-Innenministerium eingestellt

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Protest in Düsseldorf nach der Räumung von Lützerath

Ein Demonstrant klebte sich an der Glastür des Haupteingangs des Innenministeriums in Düsseldorf fest als Protest nach der Räumung von Lützerath. (Archivbild)

Sieben Klimaaktivisten klebten sich am NRW-Innenministerium fest. Das Verfahren wurde nun wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Das juristische Nachspiel einer Protestaktion von Klimaaktivisten ist nun beendet: Mehr als drei Jahre nach dem Vorfall vor dem Innenministerium von Nordrhein-Westfalen hat das Amtsgericht in Düsseldorf das Verfahren gegen sieben Personen aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt (Aktenzeichen: 120 Cs 87/25). Die Kosten für den Prozess werden von der Staatskasse getragen. Die Gruppe der Angeklagten bestand aus vier Frauen und drei Männern im Alter von 39 bis 67 Jahren.

Am 17. Januar 2023 hatten sich die Aktivisten am Gebäude des NRW-Innenministeriums in Düsseldorf festgeklebt. Auslöser der Aktion war die seinerzeitige Räumung des Ortes Lützerath zugunsten des Braunkohletagebaus. Gefordert wurde von den Protestierenden der Rücktritt des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul (CDU). Zudem äußerten sie Vorwürfe der Polizeigewalt und Kriminalisierung bezüglich des dortigen Polizeieinsatzes. Laut damaligen Informationen der Polizei waren insgesamt rund zwölf Demonstrierende vor Ort.

Anklagebehörde forderte Strafbefehle

Aufgrund einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, die vom Innenministerium erstattet wurde, beantragte die Staatsanwaltschaft Strafbefehle gegen die sieben Beteiligten. Diesen kam das Amtsgericht zunächst nach und verhängte Geldbußen zwischen 1.000 und 1.500 Euro pro Person. Eine öffentliche Verhandlung wurde jedoch erforderlich, weil alle sieben Personen Widerspruch einlegten. Dieses Verfahren fand nun mit der Einstellung seinen Abschluss.

Justiz sah keine ernste Gefahr

Die Einstellung wurde vom Gericht damit begründet, dass von der Aktion keine gravierende Gefährdung ausgegangen sei. Überdies sei es zweifelhaft, ob das Ministerium, dessen Standort sich an einer Geschäftsstraße befindet, juristisch als „befriedetes Gebäude“ zu werten ist. Als Grund wurde angeführt, dass der Eingangsbereich frei zugänglich ist. (dpa/red)

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