Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Kölner ErzbischofRechtsanwalt Ulrich Wastl nennt Woelkis Verhalten „pflichtwidrig“

Lesezeit 2 Minuten
Kardinal Woelki auf der Pressekonferenz

Kardinal Rainer Maria Woelki

Köln – Der Münchner Rechtsanwalt Ulrich Wastl sieht das Verhalten des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Kardinal Woelki im Fall des Düsseldorfer Pfarrers O. als "dem Grunde nach pflichtwidrig" an, obwohl er dies im Gutachten der Kanzlei Westphal Spilker Wastl nicht erwähnt hat. Das teilte er der Kölnischen Rundschau mit.

Wastls Arbeit wird vom Erzbistum nicht veröffentlicht, liegt aber zur Einsicht aus. Wastls Kanzlei soll Woelki vorab unterrichtet haben, dass er nicht belastet werde. Woelki hatte einen Missbrauchsvorwurf gegen den inzwischen schwerkranken Pfarrer nicht nach Rom gemeldet. Wastl: "Die besonderen, uns damals bekannten Umstände des Einzelfalles, namentlich der Gesundheitszustand des Beschuldigten und die in Anbetracht dessen aller Voraussicht nach zu erwartende Entscheidung der Glaubenskongregation, unterscheiden diesen von den von uns dargestellten Fällen." Er erfülle nicht die Anforderungen, "die wir an eine öffentliche Darstellung gestellt haben". Der vom Erzbistum neu beauftragte Gutachter Björn Gercke sah keine Pflichtverletzung Woelkis.

Das könnte Sie auch interessieren:

Auch einen weiteren Fall, in dem der frühere Personalchef und heutige Kölner Weihbischof Ansgar Puff belastet wird, hatte Wastls Kanzlei nicht aufgeführt. Wastl erkläre dazu, Puffs Verhalten als Personalchef sei "zwar als pflichtwidrig zu bewerten, erfüllt jedoch nicht die Anforderungen, die wir an eine öffentliche Darstellung gestellt haben; zumal eine Anonymisierung - wie die weitere Entwicklung belegt - im Ergebnis nicht möglich ist". Gercke hatte den Fall ohne namentliche Nennung von Puff berücksichtigt, Woelki hat Puff auf dessen Bitte hin von seinen Aufgaben freigestellt.