Könl – Was sich die beiden Fach-Minister vorgenommen hatten, klingt erstmal vernünftig: „Einfache Regeln“ (Lauterbach) und „ein Stück verantwortbare Normalität“ (Buschmann). Doch der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedete Katalog der Corona-Regeln ist vor allem in einer Hinsicht einfach – nämlich für die Bundesregierung.
Denn die wesentlichen Entscheidungen über Maßnahmen, wie etwa Maskenpflicht und die entsprechenden Ausnahmen, haben die Länder zu treffen. Aus deren Sicht zunächst begrüßenswert. Konkrete Entscheidungsgrundlagen gibt es allerdings nicht. Die Gefahrenstufe einzuschätzen, obliegt den Ländern. Für Verwaltungsjuristen gar kein Problem, so Justizminister Buschmann. Ein Problem ist das aber vielleicht für ganz normale Menschen, die auch gerne verstehen möchten, was gerade läuft.
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Wie sich das Infektionsgeschehen im Herbst tatsächlich auswirken wird – auf Kliniken, auf Schulen, auf die kritische Infrastruktur – ist kaum vorauszusehen. Einen Plan zum Infektionsschutz zu haben, ist deshalb unbedingt notwendig. Aber die Akzeptanz dieser Maßnahmen hängt davon ab, wie nachvollziehbar sie sind. Und da hakt es. Der Werkzeugkasten aus der Bundeswerkstatt ist zwar gut gefüllt, aber eher unsortiert.
Wer soll etwa bei einer Party-Veranstaltung den Überblick behalten, wer maskenpflichtig ist und wer nicht, wenn ein negativer Test die Maske ersetzen kann? Wieso können Geimpfte von der Mundschutz-Pflicht befreit werden, obwohl sie ebenso Virus-Überträger sein können? Das zu sortieren und zu kommunizieren, ist Ländersache. Von ihnen hängt jetzt ab, was in der Bevölkerung ankommt und mitgetragen wird.

