Man mag die Tatsache selbst, also die Zurückweisung von Flüchtlingen an Europas Grenzen, kritisieren und verurteilen. Doch beschönigt das Wort „Pushback“ tatsächlich einen „menschenfeindlichen Prozess“, wie es die Jury aus Sprachwissenschaftlern bemerkt? Tatsächlich umschreibt die deutsche Übersetzung des aus dem Englischen kommenden Wortes genau das: zurückdrängen, zurückführen, zurückschlagen. Klingt das verharmlosend? Wohl kaum. Dass „Pushback“ den „Impfnazi“ auf Platz drei verbannen konnte, überrascht.
Aus sprachlicher Sicht hatte das jüngste Unwort schon treffendere Vorgänger, „Anti-Abschiebungsindustrie“ oder „Alternative Fakten“. Immerhin erinnert uns „Pushback“ daran, dass es jenseits der Corona-Pandemie noch Herausforderungen gibt, die zwar aus dem Blickfeld geraten, deshalb aber nicht weniger dringend sind. Migrations- und Flüchtlingsbewegungen sind aktuell wie eh und je. Davon zeugt auch die Zahl der Asylanträge, die im vergangenen Jahr in Deutschland gestellt wurden: nämlich 190800 – so viele wie seit 2017 nicht mehr.
Menschen auf der Flucht vor Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung müssen die Möglichkeit haben, in Europa Schutz zu suchen. Das gehört zum europäischen Wertekanon. Beim „Pushback“ sind rechtsstaatliche Grundsätze einzuhalten. Wo das nicht der Fall ist, wo Sicherheitskräfte Recht brechen – wie es 2021 in Kroatien, Griechenland, Polen und auch bei der EU-Grenzschutzagentur Frontex im Mittelmeer der Fall war –, gilt es, diese dafür juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Das aber ist kein Fall für die „Sprachpolizei“ – immerhin Platz zwei –, sondern für die Staatsanwaltschaft.

