In zwei Stufen soll der Mindestlohn in den nächsten Jahren angehoben werden – auf dann 14,60 Euro. Das wurde in Berlin empfohlen.
Empfehlung einstimmig beschlossenMindestlohn soll 2026 und 2027 steigen

Die Mindestlohnkommission empfiehlt eine zweistufige Erhöhung. (Symbolfoto)
Copyright: IMAGO/Bihlmayerfotografie
Der Mindestlohn soll im Jahr 2026 auf 13,90 Euro und im Jahr 2027 auf 14,60 Euro steigen. Die Mindestlohnkommission, ein unabhängiges Gremium der Bundesregierung, empfahl am Freitag in Berlin, die bisherige Lohnuntergrenze von bisher 12,82 Euro entsprechend anzuheben. Das soll jeweils zum 1. Januar geschehen. Die Entscheidung sei von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern im Gremium „einstimmig“ getroffen worden, sagte die Kommissionsvorsitzende Christiane Schönefeld.
Heute liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro. Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung. Hier verhandeln Spitzenvertreterinnen und -vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern miteinander. Die Bundesregierung setzt den Beschluss dann per Verordnung um. Der vorangegangene Beschluss über den heutigen Mindestlohn war gegen das Votum der Gewerkschaften mit der Stimme der unabhängigen Vorsitzenden Schönefeld gefasst worden.
Bundesregierung hielt 15 Euro für „erreichbar“
Schönefeld sprach von einem tragfähigen Kompromiss, der für einen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und Betriebe sorge. Mit Blick auf in der Öffentlichkeit geäußerte Erwartungen über einen Mindestlohn von 15 Euro - das fordert die SPD - sprach sie von sehr schwierigen Gesprächen. Der Verhandlungsführer des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Stefan Körzell, sagte, es seien „harte Verhandlungen“ gewesen. Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Steffen Kampeter, kritisierte den großen Druck, der in den letzten Monaten von politischer Seite auf die Kommission ausgeübt worden sei.
Über Wochen war man sich in dem Gremium aber uneins gewesen, wie aus Verhandlungskreisen verlautete. Wäre die unabhängige Mindestlohnkommission nicht zu einer Einigung gekommen, hätte der Gesetzgeber handeln können. Die SPD, die in Berlin einen Parteitag abhält, hatte im Wahlkampf 15 Euro Mindestlohn gefordert.

Auf die Forderung der SPD nach 15 Euro Mindestlohn ging die Kommission nicht ein.
Copyright: Sebastian Kahnert/dpa
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und Sozialdemokraten hatte auf eine konkrete Festlegung verzichtet. „Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren“, heißt es dort entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für die Kommission. „Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“
Mindestlohn als Mittel gegen Armut
Entscheidende Faktoren für die Lohnuntergrenze sind die zurückliegende Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland, errechnet durch das Statistische Bundesamt. Zudem dient der mittlere Lohn als Ausgleichsgröße, denn als angemessener Mindestlohn gelten 60 Prozent des nationalen Medianlohns, also des statistisch errechneten mittleren Lohns. So soll vermieden werden, dass künftig noch mehr Menschen durch Armut gefährdet sind.
Vergangenes Jahr waren laut offizieller Statistik 15,5 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet - rund 13,1 Millionen Menschen in Deutschland. Als armutsgefährdet gelten laut EU-Definition alle, die über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügen. 1.378 Euro im Monat nach Steuern und Sozialabgaben waren dies 2024 für eine alleinlebende Person in Deutschland. Die Arbeitgeber hatten allerdings vor gravierenden ökonomischen Folgen durch eine deutliche Mindestlohnerhöhung gewarnt. Deutschland droht 2025 das dritte Rezessionsjahr in Folge. (dpa/afp/red)