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Urteil zum KükenschreddernTöten von männlichen Küken bleibt erlaubt

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Küken Symbol

Leipzig – Das massenhafte Töten von männlichen Küken in der deutschen Geflügelwirtschaft bleibt nur noch übergangsweise erlaubt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig.

Wirtschaftliche Interessen seien für sich genommen kein „vernünftiger Grund“ für das Töten der männlichen Küken.

Betriebe hatten 2013 Recht bekommen

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte 2013 den Brütereien die umstrittene Praxis untersagen wollen. Dagegen klagten zwei Betriebe und bekamen in den Vorinstanzen recht.

Die Bundesrichter mussten in ihrem Urteil darlegen, ob das Kükentöten mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Das besagt in Paragraf 1, dass niemand einem Tier „ohne vernünftigen Grund“ Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.

Ehemalige NRW-Landesregierung wollte Kükentöten verbieten

Das damals rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen nahm 2013 darauf Bezug und wollte das Kükentöten per Erlass verbieten lassen. Zwei Brütereien klagten dagegen. Die Bundesrichter warfen in der mündlichen Verhandlung ausführlich die Frage auf, welches Gewicht Tierschutzbelange und die Interessen der Geflügelbranche jeweils haben.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gab 2016 den Brütereien Recht. Für das Töten der Küken gebe es einen vernünftigen Grund. Das OVG kam es zu dem Schluss, dass die wirtschaftlichen Bedingungen der Brütereien das Kükentöten rechtfertigten. Das Bundesverwaltungsgericht prüfte die OVG-Urteile. (dpa/afp)