Gering- und Mittelverdiener sollen durch eine Steuerreform entlastet werden. Doch wie das finanziert werden soll, ist unklar.
Mehr Netto vom BruttoKoalition plant Steuerreform, doch die Finanzierung ist offen

Eine Reform der Einkommensteuer soll kommen. (Symbolbild)
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Die Bundesregierung will Gering- und Mittelverdiener entlasten. Doch die Finanzierung der milliardenschweren Pläne ist umstritten. Ein Überblick über die Debatte.
Ein klares Vorhaben hat die schwarz-rote Regierungskoalition formuliert: Zum 1. Januar 2027 soll eine Überarbeitung der Einkommensteuer erfolgen. Das Hauptaugenmerk liegt auf einer beständigen Entlastung für Personen mit geringen und mittleren Bezügen. Ungeklärt bleiben jedoch die genaue Ausgestaltung, die Verteilung der Entlastungen und die Finanzierung der milliardenschweren Maßnahme. Eine Klärung wird bis zur Sommerpause des Parlaments Mitte Juli erwartet.
Grundlagen der Einkommensteuer
Für den Staat stellt die Einkommensteuer eine seiner zentralen Finanzierungsquellen dar. Gezahlt wird sie von Arbeitnehmern sowie von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Einnahmen werden zwischen Bund (42,5 Prozent), Ländern (42,5 Prozent) und Gemeinden (15 Prozent) aufgeteilt. Diese Verteilung bedingt, dass für eine Gesetzesänderung die Zustimmung der Länderkammer, des Bundesrats, erforderlich ist.
Das Prinzip lautet: Höhere Einkünfte werden prozentual stärker besteuert. Man spricht von einem „progressiven“ Tarif, der mit dem Einkommen ansteigt. Ein bestimmter Teil des Einkommens, der sogenannte Grundfreibetrag, bleibt gänzlich unversteuert. Damit wird sichergestellt, dass das Existenzminimum nicht angetastet wird. Für das Jahr 2026 ist dieser Freibetrag auf 12.348 Euro festgesetzt.

Was bringt eine Reform an Entlastungen? (Symbolbild)
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Oberhalb dieser Freigrenze existieren verschiedene Tarifstufen mit ansteigenden Steuersätzen. Die Belastung durch die Steuer nimmt somit graduell zu. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro fällig. Wie das Portal Finanztip erläutert, sind für jeden Euro oberhalb dieser Schwelle 42 Cent an den Fiskus abzuführen. Der als „Reichensteuersatz“ bekannte Höchstsatz von 45 Prozent gilt für Einkommen ab 277.826 Euro.
Gründe für die geplante Reform
Die Verständigung auf eine Reform ist im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgehalten. Das Ziel von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) ist es, eine Entlastung für 95 Prozent der Arbeitnehmer zu erreichen. Er nannte als Beispiel Menschen mit einem monatlichen Verdienst von „2.500, 3.000, 4.000 im Monat“.

Kanzler und Vizekanzler: Große Reform geplant. (Archivbild)
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„Die Einkommensteuerbelastung hat sich in den vergangenen 20 Jahren schleichend erhöht“, äußerte Tobias Hentze vom Institut der deutschen Wirtschaft aus Köln. Ein Euro Lohn werde im Mittel mit einem höheren Steuersatz belegt. Es müsse das Ziel sein, dass bei Normalverdienenden merklich mehr vom Bruttogehalt übrig bleibt, was die Attraktivität von Mehrarbeit steigern würde. Auch DIW-Präsident Marcel Fratzscher äußerte sich ähnlich und merkte an, dass insbesondere die hohe Belastung mittlerer Einkommen die Anreize zur Arbeit mindere.
Reiner Holznagel, der Präsident des Bundes der Steuerzahler, formulierte es so: „Der aktuelle Einkommensteuertarif belastet Arbeit und Leistung übermäßig und trifft die Mitte unserer Gesellschaft mit voller Kraft“.
Das Problem des „Mittelstandsbauchs“
Der sogenannte „Mittelstandsbauch“ stellt ein weiteres Problem dar. Laut Hentze beschreibt dieser Begriff den steilen Anstieg des Steuertarifs im Bereich kleinerer und mittlerer Einkommen. Die Konsequenz sei, dass von jedem zusätzlich verdienten Euro etwa die Hälfte an den Fiskus abgeführt werde. „Dies stellt keinen wirksamen Arbeitsanreiz dar, zum Beispiel um Überstunden zu leisten oder von Teilzeit auf Vollzeit zu wechseln.“
Der derzeitige Tarifverlauf sende falsche Signale, meinte Holznagel. „Während in den 1960er Jahren ein Vielfaches vom Durchschnittseinkommen nötig war, damit der Spitzensteuersatz griff, reicht heute teils das 1,2-Fache eines durchschnittlichen Einkommens aus.“ Hiervon seien gut bezahlte Fachkräfte, Meister im Handwerk, Ingenieure sowie zahlreiche kleine und mittlere Betriebe betroffen, deren Steuern über die Einkommensteuer abgerechnet werden.
Mögliche Modelle und ihre Kosten
Die genaue Umsetzung ist noch offen. Zentrale Fragen sind, ob und in welchem Umfang der Freibetrag erhöht, die Tarifzonen angepasst und ab wann der Spitzensteuersatz angewendet werden soll. Ein Vorschlag von Finanzexperten der Union sieht vor, den Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 85.000 Euro anzuwenden. Dafür solle der Tarifanstieg zwischen 42 und 45 Prozent „steiler“ ausfallen, der Reichensteuersatz auf 47,5 Prozent angehoben und schon ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 210.000 Euro fällig werden. Ferner wird die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags gefordert. Holznagel plädiert dafür, den Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro anzusetzen.
Die Kosten einer solchen Reform hängen direkt vom Umfang der Entlastungen ab. Aktuelle Schätzungen gehen von 20 bis 30 Milliarden Euro aus, potenziell sogar mehr.

Es geht um viel Geld. (Symbolbild)
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Hinzu kommen weitere Faktoren: Für den Herbst hat die Bundesregierung die Veröffentlichung von Berichten zum Existenzminimum und zur Steuerprogression angekündigt. Daraus könnte sich die Notwendigkeit einer Anpassung des Grundfreibetrags ergeben, was allein schon Kosten in Milliardenhöhe verursachen würde. Der Bericht zur Progression befasst sich mit der „kalten Progression“. Dieser Begriff beschreibt eine verdeckte Steuererhöhung, die eintritt, wenn eine Lohnerhöhung vollständig von der Inflation neutralisiert wird, aber trotzdem eine höhere Besteuerung nach sich zieht. Auch hieraus könnten sich Anpassungsbedarfe ergeben.
Wie soll die Entlastung finanziert werden?
Die Gegenfinanzierung ist bislang nicht geklärt. Ein Positionspapier von Haushaltsexperten der SPD verweist auf die milliardenschweren Lücken in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und fordert daher eine möglichst „aufkommensneutrale“ Umgestaltung. „Gerade deshalb müssen die hohen und höchsten Einkommen auch einen stärkeren Beitrag leisten.“
Während die Union Bereitschaft für eine Anhebung der Reichensteuer signalisiert, lehnt sie eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes sowie eine stärkere Besteuerung großer Erbschaften ab. Fachpolitiker der Union argumentieren, eine vollständige Aufkommensneutralität würde übermäßige Anhebungen beim Spitzen- und Reichensteuersatz erfordern. Holznagel bezifferte die Mehreinnahmen durch einen um einen Prozentpunkt erhöhten Spitzensteuersatz auf etwa 5 Milliarden Euro jährlich. Bei der „Reichensteuer“ wäre es eine zusätzliche Milliarde. „Das ist also kein Weg, der den Haushalt saniert, sondern ein Weg, der Wachstum und Beschäftigung kostet.“
Marcel Fratzscher plädiert für die Einführung einer Vermögensteuer, die speziell auf Nettovermögen über 20 Millionen Euro abzielt. „Eine Vermögensteuer von zwei Prozent auf große Vermögen würde dem deutschen Staat knapp 42 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen verschaffen. Dies würde der Bundesregierung den Spielraum geben, die Steuern sowohl auf Arbeitseinkommen als auch für Unternehmen zu senken und damit einen wichtigen wirtschaftlichen Impuls zu setzen.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt ebenfalls die Idee einer Vermögensteuer. Ein aktuelles Konzept des DGB sieht vor, jeden Euro zu besteuern, der ein Nettovermögen von einer Million Euro übersteigt. Für verheiratete Paare würde die Grenze bei zwei Millionen Euro liegen.
Diskussion um Mehrwertsteuer und „Rasenmäher-Methode“
Lilly Fischer vom Ifo-Institut brachte eine Anhebung der Mehrwertsteuer als eine denkbare Maßnahme ins Spiel. Sie wies jedoch darauf hin, dass dies untere Einkommensgruppen überproportional belasten würde. Um dem entgegenzuwirken, könnte es zielführend sein, im Gegenzug den Mehrwertsteuersatz für Nahrungsmittel auf null Prozent zu reduzieren.
Derzeit beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz 19 Prozent. Eine Anhebung um einen Prozentpunkt würde dem Staat zusätzliche Einnahmen von 16 Milliarden Euro verschaffen. Problematisch ist jedoch, dass eine höhere Mehrwertsteuer die Inflation anfachen würde, die aufgrund des Iran-Krieges sowie der Preissteigerungen bei Öl und Gas bereits erhöht ist. Aus diesem Grund haben sich zahlreiche Koalitionspolitiker gegen eine Anhebung der Mehrwertsteuer positioniert.
Jens Spahn, der Vorsitzende der Unionsfraktion, brachte eine pauschale Reduzierung von Subventionen und Steuererleichterungen um fünf Prozent ins Gespräch. Finanzminister Klingbeil signalisierte Offenheit für Einsparungen nach dieser als „Rasenmäher-Methode“ bezeichneten Vorgehensweise.
Die Überlegung dahinter ist, dass bei gezielten Kürzungen in einzelnen Sektoren Widerstand von Interessengruppen zu erwarten ist, während die „Rasenmäher“-Methode viele Sektoren gleichermaßen betrifft. Reiner Holznagel plädiert sogar für eine Kürzung um zehn Prozent bei Subventionen und steuerlichen Vergünstigungen. (dpa/red)
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