Kommt das Social-Media-Verbot für Kinder? Nach dem gerichtlichen Vergleich mit dem Facebook-Mutterkonzern Meta flammt auch in Deutschland die Debatte wieder auf
Meta-ProzessMinisterin Hubig macht Druck bei Mindestalter für Social Media

Will Kinder vor "manipulativen Designs wie endlosem Scrollen“ schützen: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)
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Nach dem spektakulären Prozess um Social-Media-Sucht von Kindern in den USA dringt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig auf Konsequenzen auch in Deutschland. Der Milliarden-Vergleich mit dem Facebook-Mutterkonzern Meta habe Signalwirkung, sagte die SPD-Politikerin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Kinder und Jugendliche brauchen im digitalen Raum wirksamen Schutz: für ihre Privatsphäre und Sicherheit, durch angemessene Altersgrenzen und vor manipulativen Designs wie endlosem Scrollen.“
Hubig verwies auf das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) in der EU, das bereits klare Vorgaben mache. „Plattformen stehen in der Pflicht, Minderjährige besonders zu schützen“, betonte sie. „Jetzt müssen diese Regeln konsequent durchgesetzt und weiterentwickelt werden.“ Deutschland müsse in Europa den Druck hochhalten, damit daraus schnell spürbare Verbesserungen entstünden.

Kinder nutzen Social Media auf ihren Handys
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Hubig sprach sich zudem für eine nationale Übergangsregelung aus – „insbesondere zu einem gesetzlichen Mindestalter für soziale Medien“. Die Ministerin forderte ein abgestuftes Schutzkonzept, das unterschiedliche Altersgruppen und ihre unterschiedlichen Schutzbedürfnisse berücksichtige. „Pauschale Verbote wären der falsche Weg“, mahnte Hubig. „Entscheidend ist, dass wir jetzt handeln: Jedes weitere Jahr ohne konkrete Schutzvorgaben kann für die Kinder und Jugendlichen, die heute aufwachsen, schädliche Folgen haben.“
Für ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien auf EU-Ebene warb auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). Falls sich die EU-Staaten nicht einigen könnten, brauche es für den Übergang eine deutschlandweite Regelung, sagte sie dem Portal „Politico“.
In dem Prozess um die Gefahren sozialer Medien für Kinder hatte sich der Meta-Konzern mit klagenden US-Bundesstaaten auf einen Vergleich geeinigt. Wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, zahlt Meta bis zu 16,7 Milliarden US-Dollar an die Staaten. Darüber hinaus stimmt das Unternehmen grundlegenden Änderungen beim Jugendschutz zu.
So verpflichtet sich Meta dazu, tägliche Nutzungsbeschränkungen und nächtliche Sperren für jugendliche Nutzer der Plattformen einzuführen. Minderjährige sollen die Meta-Plattformen Instagram und Facebook künftig nur noch insgesamt für zwei Stunden am Tag nutzen können. Während der Schulzeiten und nachts sollen Minderjährige keine Benachrichtigungen der Apps mehr erhalten. Nur die Eltern sollen die Einschränkungen für ihre Kinder aufheben können.
Die Meta-Entscheidung rief auch deutsche Verbraucherschützer auf den Plan. Die Chefin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, sagte, Schutzmaßnahmen wie Zeitlimits, nächtliche Sperren oder deaktivierte Benachrichtigungen könnten den Nutzungsdruck von Minderjährigen verringern. Pop betonte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) aber auch, dass dies nicht ausreiche, um junge Menschen wirksam zu schützen. Kinder und Jugendliche bräuchten keine bloßen Nutzungsgrenzen, sondern Plattformen, die von vornherein sicher seien.
Plattformen müssten deshalb so gestaltet sein, dass junge Menschen geschützt sind, ohne sie von digitaler Teilhabe auszuschließen. Risikoreiche Funktionen sollten erst freigeschaltet werden, wenn Nutzerinnen und Nutzer ihre Volljährigkeit nachgewiesen haben, sagte die Verbraucherschützerin.