Nach Anschlag in WienBehörden warnen in NRW vor Blitz-Radikalisierung

Bewaffnete Polizisten sperren den Bereich des Tatorts nach dem Terror-Anschlag in der Wiener Innenstadt.
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Düsseldorf/Wien – Der islamistische Terroranschlag in Wien mit vier Todesopfern schürt auch in Nordrhein-Westfalen die Sorge vor ähnlichen Attentaten. „Islamistischer Terrorismus war in der öffentlichen Wahrnehmung in den Hintergrund gerückt und wurde durch andere Themen überlagert. Aber die Gefährdungslage ist da. Es ist nicht weniger gefährlich als vor zwei Jahren“, sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens, unserer Redaktion.
Rund 200 islamistische Gefährder in NRW
Eine besondere Gefahr geht von den sogenannten islamistischen Gefährdern aus, von denen die nordrhein-westf älischen Sicherheitsbehörden rund 200 führen. Gefährder sind Personen, denen die Behörden schwerste politisch motivierte Gewalttaten bis hin zum Terroranschlag zutrauen. Von diesen rund 200 Personen ist eine hohe zweistellige Zahl als „aktionsfähig“ registriert. „Das bedeutet, dass diese Personen sich weder in Haft befinden noch im Ausland aufhalten und auch nicht mutmaßlich in Kriegsgebieten getötet wurden“, erklärte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Innenministeriums.
Ein hoher Prozentsatz dieser aktionsfähigen Gefährder wiederum befindet sich nach Angaben der Behörden auf freiem Fuß, obwohl sie bereits Straftaten begangen haben. Auch der Islamist, der mutmaßlich Anfang Oktober in Dresden einen Touristen aus Krefeld mit einem Messer ermordete, wurde dort als Gefährder geführt; auch er war vorbestraft und befand sich auf freiem Fuß. „Die Überwachung solcher Leute ist extrem aufwändig. Und es wird uns nicht immer lücke nlos gelingen“, betonte Mertens.
Blitz-Radikalisierer als besondere Gefahr
Ein zusätzliches Risiko sehen die NRW-Sicherheitsbehörden in sogenannten Blitz-Radikalisierern, die nicht als Gefährder geführt sind und die deshalb auch nicht im Blick der Ermittler stehen. „Das sind Attentäter wie jüngst in Frankreich, die sich plötzlich durch ein plötzlich auftretendes Ereignis – etwa die Mohammed-Karikaturen – entschließen, einen Anschlag zu begehen. Dagegen können wir so gut wie nichts machen“, hieß es aus Sicherheitskreisen. Man vermute, dass es in NRW mehrere Hundert Personen gibt, die wie die Attentäter in Frankreich „plötzlich wie aus dem Nichts zuschlagen können“.
Attentäter von Wien war Behörden bekannt
In Wien deutet bislang alles daraufhin, dass der Anschlag geplant war; der Attentäter war den Sicherheitsbehörden bekannt. Er war nach offiziellen Angaben ein Anhänger der Terrormiliz IS und hatte nordmazedonische Wurzeln. Der 20-jährige Kujtim F. hatte demnach am Montagabend nahe der Hauptsynagoge in der Wiener Innenstadt um sich geschossen, mindestens vier Menschen getötet und mehr als ein Dutzend weitere verletzt. Anschließend wurde er von der Polizei erschossen. Es kamen ein älterer Mann, eine ältere Frau, ein junger Passant und eine Kellnerin ums Leben, wie der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz sagte.
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Der Attentäter habe zuvor versucht, nach Syrien auszureisen, um sich dort dem IS anzuschließen, teilte Innenminister Karl Nehammer mit. Er sei daran gehindert und 2019 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 22 Monaten Haft verurteilt worden. Der Mann sei jedoch am 5. Dezember „vorzeitig bedingt entlassen“ worden. Er fiel unter die Privilegien des Jugendgerichtsgesetzes. F. hatte einen österreichischen und einen nordmazedonischen Pass. Ob er einen oder mehrere Komplizen hatte, ist noch unklar.
90 Rückkehrer in NRW
Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts (BKA) sind rund 350 deutsche Islamisten aus Syrien und dem Irak nach Deutschland zurückgekehrt, davon 90 nach Nordrhein-Westfalen. In Sicherheitskreisen heißt es, dass von den Rückkehrern in vielen Fällen erhebliche Gefahr ausgehe, weil sie an Waffen ausgebildet und kampferfahren seien. Im Fokus der Sicherheitsbehörden stehen auch Frauen, die mit ihren Kindern aus den Krisengebieten zurückgekehrt sind.
Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden bewerten Gefährder fortlaufend. Für deren Überwachung gibt es bundeseinheitliche Standards. „Die Durchführung von Observationen gehört neben diversen anderen Optionen zu den möglichen Maßnahmen bei der Überwachung von Gefährdern“, erklärte der Sprecher des Innenministeriums.

