Abo

Neues StrafrechtKritik an Reformvorhaben wegen Opfer-Rechten

2 min

Symbolbild

Berlin – Eine von der Bundesregierung geplante Reform des Strafverfahrens ruft Kritik bei Rechtsanwälten, Opfervertretern und Opposition hervor. Die Gesetze, die mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen werden sollen, beinhalten unter anderem Einschränkungen im Antragsrecht von Rechtsanwälten.

Zudem sollen Nebenkläger gebündelt von Anwälten vertreten werden. Aus Sicht von Union und SPD soll das Strafverfahren so schneller werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Richter, denen Verteidiger Befangenheit vorwerfen, bis zur Entscheidung über den Antrag weiter an der Verhandlung teilnehmen dürfen.

Befangenheitsanträge sind oft erfolglos

So solle die missbräuchliche Verwendung von Befangenheitsanträgen unterbunden werden, heißt es. Philipp Wendt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, sagte: „Die Reform verspricht Effektivität — erreichen wird sie allenfalls einen schnelleren Verfahrensabschluss auf Kosten von Beschuldigtenrechten.“

Jürgen Möthrath, Präsident des Deutschen Strafverteidigerverbandes, sagt: „Die Reform ist Flickschusterei.“ Der Verteidiger aus Worms kritisiert, dass die Reform ohne statistische Grundlage durchgeführt werde. Der Prozess gegen den NSU — ein in jeder Hinsicht für die Bundesrepublik außergewöhnliches Verfahren — werde zum Maßstab des Rechtsstaates gemacht. 

Nebenkläger in Strafverfahren sind oft Hinterbliebene

Die Idee, Antragsrechte einzuschränken und die Nebenkläger zu bündeln, ist nach dem NSU-Prozess entstanden. In den allermeisten Verfahren, so Möthrath, gebe es keine ausufernde Zahl solcher Anträge.

Nebenkläger in Strafverfahren sind etwa Hinterbliebene oder Opfer von Straftaten. Ihre Interessen sollen künftig gebündelt von Rechtsanwälten vor Gericht vertreten werden. So werde die Durchführung der Hauptverhandlung erleichtert, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Der Opferhilfeverein Weißer Ring lehnt diese Änderung ab. Mit der Bündelung der Nebenklage würde der Gesetzgeber ein Recht „von Opfern schwerster Kriminalität teilweise abschaffen“, sagte ein Sprecher. Es bleibe außer Acht, dass in aller Regel verantwortungsbewusst mit der Nebenklage umgegangen werde. Zudem spreche gegen das Gesetz, „dass gleich gelagerte Interessen äußerst selten anzunehmen sind“.