Nicht besser als Hartz IV?Was man jetzt zum geplanten Bürgergeld wissen muss

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ILLUSTRATION - Eine Frau nimmt Banknoten aus einem Geldbeutel.

Nach langer Debatte ist der Weg für das Bürgergeld nun frei – doch mit der Einigung zwischen Ampel und Union ist nicht jeder zufrieden. Foto: dpa

Aus Hartz IV soll zum 1. Januar das neue Bürgergeld werden. Doch was ist übrig geblieben von der laut Hubertus Heil „größten Sozialreform seit 20 Jahren“. Wie der Kompromiss mit der Union aussieht – und was er für die Leistungsbezieher bedeutet.

Was sich ändert

Mit der vorläufigen Einigung zwischen den Ampel-Fraktionen und den Unionsparteien, die dem Gesetz im Bundesrat die Zustimmung verweigert hatten, ist nun der Weg gebahnt für die Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar. Der bisherige Hartz IV-Satz steigt dann um 53 Euro auf 503 Euro, für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren um 39 Euro auf 348 Euro. Das bedeutet mehr Geld in schwierigen Zeiten für 5,6 Millionen Betroffene, darunter fast zwei Millionen Kinder.

Abkehr vom Hartz-IV-Prinzip

Vor allem SPD und Grüne hatten außerdem auf eine teilweise Abkehr vom Hartz-IV-Prinzip der Sanktionen und Vermögensprüfungen gedrängt. Doch die vorgesehene Vertrauenszeit von einem halben Jahr, in der bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen nicht sofort Leistungsabzüge drohen, kommt nun doch nicht. Ein weitreichendes Zugeständnis an die Union.

Sogenannte Pflichtverletzungen wie ein versäumter Termin beim Jobcenter werden künftig also weiterhin sofort bestraft: beim ersten Versäumnis mit einer Kürzung von zehn Prozent für einen Monat, beim zweiten um 20 Prozent für zwei Monate, beim dritten um 30 Prozente für dann drei Monate. Auch die Karenzzeit für die Prüfung der Wohnverhältnisse und des Vermögens wird verkürzt – von zwei Jahren, wie ursprünglich von der Ampel-Koalition geplant, auf zwölf Monate.

Auch das Schonvermögen wird verringert. Die von der Ampel-Koalition vorgesehene Höhe von 60000 Euro für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft wird auf 40000 Euro abgesenkt. Für jede weitere Person sind es 15000 statt der geplanten 30000 Euro. Dieser Punkt war der Union besonders wichtig. Sie hielt es für unfair, dass Vermögen von ursprünglich mehr als 150000 Euro – etwa bei einer Familie – unangetastet bleiben sollten.

Was von den Reformplänen bleibt

Der Vermittlungsvorrang sollte fallen – und so bleibt es auch. Wie der Name schon sagt, hatte die Vermittlung in eine Arbeitsstelle bisher Vorrang vor Qualifikation und langfristiger Perspektive auf dem Arbeitsmarkt. Dadurch entstanden vielfach sogenannte „Drehtüreffekte“: Ein Langzeitarbeitsloser stand nach wenigen Wochen der Beschäftigung wieder im Job-Center auf der Matte. Jetzt soll es möglich sein, eine Ausbildung zu absolvieren – das Engagement wird mit finanziellen Anreizen belohnt.

Geblieben sind nach der Einigung auch die höheren Zuverdienst-Möglichkeiten, ein Kernanliegen der FDP. Jugendliche aus Familien in der Grundsicherung sollen künftig deutlich mehr Geld hinzuverdienen dürfen. Auch für Erwachsene sollen die Zuverdienstgrenzen leicht erhöht werden. Das Signal: Wer arbeitet, soll mehr Geld behalten dürfen. Die Altersvorsorge bleibt künftig unangetastet, damit insbesondere Selbstständige, die privat vorgesorgt haben, nicht sofort ihre erworbenen Ansprüche verlieren.

Wie die Reaktionen ausfallen

Durchwachsen. Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, äußert gegenüber unserer Redaktion scharfe Kritik: „Mit der Streichung der Vertrauenszeit wurde der Reform das Herzstück genommen.“ Es sei „traurig, dass ein neues, auf Vertrauen setzendes Klima keine Mehrheit gefunden hat“. Lediglich drei Prozent der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher würden überhaupt sanktioniert. „Statt die Vertrauenszeit zu erhalten und damit den Weg frei zu machen für einen zugewandten Sozialstaat, verfallen wir wieder in alte Hartz-IV-Muster.“ Die pauschale Stigmatisierung der Betroffenen müsse aufhören.

Anja Piel vom Deutschen Gewerkschaftsbund sieht dagegen „wesentliche Verbesserungen“, die die Ampel in den Verhandlungen gerettet habe. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger lobte, dass „das bewährte Prinzip des Förderns und Forderns“ erhalten bleiben würde.

Wie es jetzt weitergeht

Am Mittwochabend hat der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat das letzte Wort. Der Co-Vorsitzende Hendrik Hoppenstedt (CDU) ist optimistisch, dass Bundestag und Bundesrat noch in dieser Woche über ein geändertes Gesetz abstimmen können. „Eine abschließende Einigung wird es erst im Vermittlungsausschuss geben. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden werden, sodass Bundestag und Bundesrat noch in dieser Woche abstimmen können“, sagte Hoppenstedt unserer Redaktion.

Was der Deal für die Ampel heißt

Während Kanzler Olaf Scholz noch immer von einer „ganz großen Sozialreform“ spricht, klingen Parlamentarier von SPD und Grünen verhaltener. Sie halten das Ergebnis für einen „tragfähigen Kompromiss“, wie etwa die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, sagte. Fraktionschefin Britta Haßelmann von den Grünen sprach von einem „wichtigen Signal“.

Der kleinste Koalitionspartner FDP ist mehr als zufrieden: Die von Grünen und SPD gewünschte Vertrauenszeit war ohnehin nicht ihr Herzensanliegen. CDU-Chef für Friedrich Merz jubiliert: Mit der Streichung der Vertrauenszeit sei „der Kern des Bürgergeldes, wie es die SPD geplant hat, komplett gestrichen“.

Das Fazit

Die Union hat sich bei dem Streit um das neue Bürgergeld an entscheidenden Stellen durchgesetzt. Im neuen Bürgergeld steckt im Ergebnis nun viel altes Hartz IV, von dem sich SPD und Grüne eigentlich verabschieden wollten.

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