Mit dem neuen EU-Asylsystem kommen zusätzliche Haftmöglichkeiten. Ein Gesetzentwurf zur Umsetzung auch in NRW ist in den Landtag eingebracht worden.
NRW-AbschiebehaftWenn das Asylverfahren hinter Gittern beginnt

In der JVA Bueren, einem Abschiebegefaengnis, leben Menschen aus 60 Laendern zusammen.
Copyright: imago/Rupert Oberhäuser
Nordrhein-Westfalen bereitet sich auf eine neue Phase der europäischen Asylpolitik vor. Im Zentrum steht nicht nur die schnellere Rückführung abgelehnter Asylsuchender. Es geht auch um einen früheren Zugriff. Menschen können künftig bereits während eines laufenden Verfahrens inhaftiert werden, wenn Behörden befürchten, dass sie untertauchen, ihre Identität nicht rechtzeitig geklärt wird oder eine spätere Rückführung scheitern könnte.
Das Land muss dafür sein Abschiebungshaftvollzugsgesetz ändern, wozu bereits ein Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht wurde. Der Hintergrund für die Änderungen ist die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, kurz GEAS. Seit dem 12. Juni gelten in Deutschland neue Regelungen. Sie schaffen unter anderem die Möglichkeit, Antragsteller bereits im laufenden Asylverfahren zu inhaftieren. Oder sogar vorher schon, während der Identitäts- und Sicherheitsprüfung, die jeder Neuankömmling durchlaufen muss.
Der Staat greift früher zu
Bisher wird Abschiebehaft am Ende eines Verfahrens eingesetzt. Ein Mensch soll nicht untertauchen können, wenn die Rückführung in sein Herkunftsland rechtskräftig ist und unmittelbar bevorsteht. Die neuen Formen setzen früher an. Bei der Asylverfahrenshaft geht es vereinfacht gesagt darum, einen Menschen während des laufenden Verfahrens festzuhalten, damit er für Behörden und Gerichte erreichbar bleibt.
Die Betroffenen müssen keine Straftat begangen haben, damit die Maßnahme angeordnet werden kann. Eine pauschale Annahme indes, jemand könne untertauchen, reicht auch nicht. Erforderlich sind in jedem Einzelfall nachvollziehbare Indizien und Verdachtsmomente für ein Untertauchen. Aber selbst wenn dem Gericht eindeutige Belege vorliegen sollten, liegt darin der politische und rechtliche Sprengstoff. Der Staat entzieht die Freiheit nicht als Reaktion auf ein begangenes Unrecht, sondern vorsorglich, um ein mögliches späteres Problem zu verhindern. Der Flüchtlingsrat NRW spricht deshalb von einem schweren Eingriff in die Grundrechte.
Schon vor Identitätsprüfung kann inhaftiert werden
Besonders heikel ist die sogenannte „Überprüfungshaft“, die schon während der Identitäts- und Sicherheitsprüfung genutzt werden kann – also maximal früh nach der Ankunft der Geflüchteten. Solange diese Nachforschungen laufen, kann zukünftig eine Inhaftierung möglich sein, wenn die Behörden eine Fluchtgefahr glaubhaft machen.
„Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung in den Landtag eingebracht, der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Anhörung beschlossen hat“, teilte eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Fluchtministeriums auf Anfrage mit. Schriftliche Stellungnahmen wurden bereits eingereicht.
Konkrete Anhaltspunkte für Fluchtgefahr
Die angestrebten Gesetzesänderungen seien zwar eine „nachvollziehbare Anpassung an die neue europäische und bundesrechtliche Lage“, räumen die evangelische und katholische Kirche in NRW in einem gemeinsamen Papier ein. Die neuen Möglichkeiten indes dürften „nicht dazu führen, dass aus einer unionsrechtlich als Ausnahme vorgesehenen Freiheitsentziehung faktisch ein Regelfall wird“. Haft dürfe „nicht allein deshalb angeordnet werden, weil eine Person ein bestimmtes migrations- oder asylrechtliches Verfahren durchläuft“, schreiben die Kirchen.
Aus einer „individuellen Prüfung“ dürfe keine „pauschale Vermutung“ werden: „Die entscheidende Grenze liegt im Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.“ Die Inhaftierung müsse die „ultima ratio“ sein. Nachdem zuvor geprüft wurde, ob nicht weniger drastische Maßnahmen wie eine wöchentliche Meldepflicht oder die Hinterlegung von Ausweispapieren ausreichen könnte. Die Anwendung der neuen Haftalternativen jedenfalls müsse „kritisch beobachtet werden“, wozu die Häufigkeit und Dauer der Anordnungen regelmäßig veröffentlicht werden sollten, schreiben die NRW-Kirchen: „Die GEAS-Reform darf nicht zu einer Normalisierung von Freiheitsentziehungen im Asyl- und Migrationsbereich führen.“
Strikte Trennung von Abschiebehaft und Strafvollzug
Zudem müsse es eine strikte Trennung von Abschiebehaft und Strafvollzug geben. Die Unterbringung im Asylverfahren dürfe „keinen strafähnlichen Charakter annehmen“. Außerdem müssten unabhängige Rechtsberatung, Sprachmittlung und Seelsorge gewährleistet sein. Besondere Schutzbedarfe, etwa bei traumatisierten Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Opfern von Gewalt, müssten frühzeitig erkannt werden.

Ein Insasse steht vor einem vergitterten Fenster in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren.
Copyright: Friso Gentsch/dpa
Derzeit es gibt es in NRW nur eine Einrichtung, wo die Festgenommenen hinkönnten: die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren bei Paderborn. Sie gilt als die größte ihrer Art in ganz Deutschland mit rund 175 Plätzen. In Büren sitzen nur Männer, Frauen aus NRW kommen bisher in eine Einrichtung in Rheinland-Pfalz. Laut NRW-Fluchtministerium ist die Auslastung in Büren „sehr dynamisch“ und könne sich täglich ändern. Im Schnitt seien in den vergangenen Monaten etwa 140 bis 150 der etwa 175 Haftplätze besetzt gewesen.
Die Einrichtung stößt regelmäßig an ihre Belastungsgrenzen. Wegen akuten Personalmangels musste die Anstalt in der Vergangenheit in zahlreichen Fällen die Aufnahme von Ausreisepflichtigen verweigern, da die operative Tagesaufnahmekapazität erschöpft war. In Mönchengladbach soll auch deshalb eine weitere Einrichtung mit rund 140 Plätzen entstehen.
Hat NRW genügend Unterbringungsplätze?
Zwar sank die Zahl der Asylerstanträge in Deutschland im Jahr 2025 um rund die Hälfte auf etwa 113.000. Nordrhein-Westfalen wurden gemäß dem Königsteiner Schlüssel jedoch immer noch 22.091 Antragsteller zugewiesen. Schätzungen zufolge kamen noch einmal bis zu 14.000 laufende Verfahren dazu.
Könnte GEAS in NRW also schon an der Unterbringung scheitern, Büren zum Flaschenhals des Systems werden? Es stehe jedenfalls zu befürchten, „dass die ohnehin schon mangelhaften Haftkapazitäten für Abzuschiebende durch die Neuregelung und damit einhergehende Unterbringung von Asylbewerbern weiter verringert werden“, hat Simon Nowack, der Ordnungsamtsdezernent der Stadt Gelsenkirchen, schriftlich als Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eingereicht.
Die geplanten Änderungen seien zwar ein „wichtiger Meilenstein“, um die kommunalen Ausländerbehörden wieder handlungsfähiger zu machen. Wichtige Zuständigkeitsfragen indes seien noch ungeklärt. Zudem reiche der Entwurf nicht aus. Es müsse noch ein weiterer Anlass für eine Inhaftierung ins Gesetz aufgenommen werden, schreibt Nowack: Eine „Mitwirkungshaft“, etwa bei Personen ohne Ausweispapiere, die die Behörden nicht dabei unterstützen, Passersatzpapiere zu beschaffen.