Streit um Rettungsdienst-Kosten: NRW-Regierung legt Kompromiss vor. Kassen sollen 50% der Fehlfahrten übernehmen.
Kompromiss bei FehlfahrtenKrankenkassen sollen künftig wieder die Hälfte zahlen

Wer zahlt für den Rettungsdienst? Die Fronten in dem Streit sind seit Monaten festgefahren. (Symbolbild)
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Zur Lösung der Auseinandersetzung über die Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen in Nordrhein-Westfalen wurde von der Landesregierung ein Kompromissvorschlag präsentiert. Er basiert auf einer Offerte der Krankenversicherungen, die für das laufende Jahr eine anteilige Übernahme der Ausgaben für Einsätze, die als Fehlfahrten gelten, in Aussicht stellen. Diese Details sind einem Schriftstück von Karl-Josef Laumann (CDU), dem Gesundheitsminister, zu entnehmen, das dem Gesundheitsausschuss des Landesparlaments übermittelt wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Der Begriff Fehlfahrten bezieht sich auf Notfalleinsätze, die nicht mit dem Transport eines Patienten in eine Klinik enden. Die Krankenversicherungen verweigern seit Jahresbeginn die Bezahlung für derartige Missionen. Dies führte zur Ankündigung mehrerer Kommunen, künftig von allen Patienten, die einen Rettungsdienst alarmieren, eine Gebühr erheben zu müssen.
Geplante Kostenteilung bei Fehlfahrten
Der von der Regierung des Landes präsentierte Musterbeschluss sieht eine temporäre Lösung vor, bei der die Krankenversicherungen 50 Prozent der Ausgaben für Fehlfahrten tragen. Jedoch ist diese Regelung an eine Voraussetzung geknüpft: Ihre Gültigkeit besteht nur, sofern die Quote der Fehlfahrten an der Gesamtzahl der Einsätze die Marke von 15 Prozent nicht übersteigt. In der Praxis erreicht dieser Wert in etlichen Städten allerdings bis zu 25 Prozent.
Als Gegenleistung für diese finanzielle Beteiligung wird von den Kommunen erwartet, einer zentralen Forderung der Krankenversicherungen zuzustimmen. Diese bestehen auf einer Überprüfung der Strukturen im Rettungswesen von Nordrhein-Westfalen, um eventuelle Sparpotenziale zu identifizieren.
Entscheidung liegt bei den Kommunen
„Mit dem Musterbeschluss legen wir eine sowohl für die Krankenkassen als auch für die Kommunen tragfähige Übergangslösung vor“, führte Laumann in dem Schriftstück aus. Weil in Nordrhein-Westfalen die Organisation des Rettungsdienstes eine kommunale Aufgabe ist, obliegt die Entscheidung über die Annahme und Umsetzung des Musterbeschlusses nun jedem einzelnen Kreis und jeder kreisfreien Stadt. (dpa/red)
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