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Nicht der Billigste gewinntNRW plant Gesetz für öffentliche Aufträge und Tariflöhne

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NRW will Billiglöhne bei Landesaufträgen ausschließen

Die billigsten Anbieter dank unfairer Löhne will die nordrhein-westfälische Landesregierung nicht mit Aufträgen belohnen. (Symbolbild)

NRW will Lohndumping stoppen: Öffentliche Aufträge des Landes sollen nur noch an Firmen gehen, die Tariflöhne zahlen.

Firmen, die ihre günstigen Preise durch unfaire Löhne realisieren, sollen in Zukunft keine Aufträge mehr vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Grundlage dafür ist der Entwurf für ein sogenanntes Tarifentgeltsicherungsgesetz, den die Düsseldorfer Landesregierung nun präsentierte.

Zukünftig sollen staatliche Aufträge in NRW nur noch an Betriebe gehen, die eine Bezahlung ihrer Angestellten gemäß den geltenden Branchentarifverträgen zusichern. Diese Bestimmung soll nach Angaben der Landesregierung für alle Wirtschaftszweige Anwendung finden, die häufig öffentliche Aufträge erhalten und wo Lohndumping die Konkurrenz beeinträchtigt. Explizit eingeschlossen sind dabei auch Sub- und Leiharbeitsfirmen.

Minister: Faire Löhne statt ruinöser Wettbewerb

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) führte dazu aus: „Wenn ein öffentlicher Auftrag vergeben wird – etwa für den Bau einer Schule – soll nicht der billigste Anbieter gewinnen, sondern ein Unternehmen, das seine Beschäftigten fair nach Tarif bezahlt“. Für die Firmen ergebe sich daraus kein Nachteil, so Neubaur weiter: „Wer gute Löhne zahlt, sichert Fachkräfte, stärkt die Kaufkraft vor Ort und sorgt für nachhaltigen Wettbewerb.“

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hob ebenfalls hervor, dass insbesondere Firmen in NRW einen Vorteil hätten, sobald ein ruinöser Wettbewerb zulasten der Angestellten verhindert wird. Das Land beabsichtige, als Vorbild zu agieren und für angemessene Entlohnung zu sorgen. Die Implementierung der neuen Vorschrift sei zudem unbürokratisch und digital geplant.

Neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge

Anwendung finden die neuen gesetzlichen Bestimmungen bei Vergaben, deren geschätzter Wert bei Dienstleistungen 50.000 Euro und bei Bauleistungen 100.000 Euro übersteigt. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für Anfang 2027 vorgesehen. Die Vorschriften beziehen sich auf Auftragsvergaben durch das Land NRW sowie auf Körperschaften, die dessen Aufsicht unterstehen.

Hintergrund: Tarifbindung in Deutschland rückläufig

Laut der Landesregierung ist die Zahl der tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse deutschlandweit in der letzten Dekade kontinuierlich zurückgegangen. Gegenwärtig ist nur noch knapp die Hälfte aller Arbeitnehmer in der Bundesrepublik bei Firmen mit Tarifvertrag angestellt.

Nordrhein-Westfalen befindet sich zwar gemeinsam mit drei anderen Bundesländern noch oberhalb der 50-Prozent-Quote, jedoch nimmt auch hier die Anzahl der tariflich gebundenen Firmen ab. Ein Vergleich zeigt: 2018 galt in NRW für 60 Prozent der Beschäftigten noch ein Tarifvertrag.

Die Landesregierung stellte klar, dass sich für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen – also Städte, Kreise und Gemeinden – sowie für Kommunalverbände durch die neue Rechtslage keine Änderungen ergeben. Die bestehenden Vorschriften aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz fließen in die Novelle ein. Das ursprüngliche Tariftreuegesetz des Landes wurde bereits Anfang 2012 von der damaligen Regierung aus SPD und Grünen verabschiedet und 2018 überarbeitet. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.